Der strafrechtliche Schutz des Urheberrechts

Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen und chinesischen Strafrecht

2011. Tab.; XVII, 258 S.
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35,00 €
ISBN 978-3-428-13299-7
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Beschreibung

Der mangelhafte Schutz des Urheberrechts in China sorgt für internationale Aufmerksamkeit. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, ob das geltende chinesische Recht ein leistungsfähiges Instrumentarium zur Eindämmung der Urheberrechtskriminalität bietet und, wenn nicht, welche Ursachen für den mangelnden strafrechtlichen Schutz des Urheberrechts im chinesischen Rechtssystem verantwortlich sind. Die Suche nach der Antwort auf diese Frage geht mit einer rechtsvergleichenden Untersuchung des chinesischen und deutschen Urheberstrafrechts einher. Berücksichtigt werden dabei nicht nur materiell-rechtliche, sondern auch prozessuale Grundlagen, die in beiden Ländern zur Behandlung von Urheberrechtsverletzungen relevant sind. Über die normative Auseinandersetzung mit der geltenden Rechtslage in beiden Rechtsordnungen hinaus widmet sich die Arbeit auch einer rechtsgeschichtlichen sowie rechtskulturellen Darlegung zur Urheberrechtsproblematik in ihren sozial-kulturellen Dimensionen.

Inhaltsübersicht

Teil 1. Materiell-rechtlicher Erklärungsansatz

I. Tatbestände der Urheberrechtsverletzungen: Urheberrechtsdelikte im chStGB – Tatbestände der Urheberrechtsverletzungen im § 106 dtUrhG – Rechtsvergleichende Erkenntnisse zu Urheberrechtsverletzungstatbeständen im chinesischen und deutschen Urheberstrafrecht
II. Rechtsfolgen der Urheberrechtsverletzungen: Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen im deutschen Urheberstrafrecht – Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen im chinesischen Urheberstrafrecht – Vergleich der Rechtsfolgen im deutschen und chinesischen Urheberstrafrecht
III. Abgrenzung der Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten: Abgrenzung der Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten im deutschen Recht – Abgrenzung der Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten im chinesischen Recht
IV. Die Möglichkeit einer materiell-rechtlichen Bagatelllösung im deutschen Recht: Die quantitative Betrachtungsweise des Unrechts im deutschen Strafrecht – Das Schicksal der Ordnungswidrigkeitenlösung in der deutschen und chinesischen Rechtsordnung – Die Diskussion über eine Bagatellklausel im deutschen Urheberstrafrecht

Teil 2. Prozessualer Erklärungsansatz: Die Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen

I. Verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen im chinesischen Recht: Strafverfahren – Verwaltungsverfahren – Ursachen für die ineffiziente Strafverfolgung gegen Urheberrechtsverletzer
II. Strafverfolgung von Urheberrechtsdelikten im deutschen Recht: Das Privatklageverfahren und das öffentliche Strafverfahren – Mitwirkung der Verbände der Rechtsinhaber – Die Verfahreneinstellung
III. Rechtsvergleich zum Verfahrensrecht: Das duale prozessuale System im chinesischen Recht und das singuläre prozessuale System im deutschen Recht zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen: Materiell-rechtliche Lösung im chinesischen Recht und prozess-rechtliche Lösung im deutschen Recht – Die Rolle der Interessengruppen in der Rechtsdurchsetzung

Teil 3. Rechtskultureller Erklärungsansatz

I. Zu dem konfuzianischen Erklärungsmodell für das fehlende Urheberrechtsbewusstsein im chinesischen Recht
II. Das Urheberrechtsbewusstsein in Deutschland
III. Die Konstruktion des geistigen Eigentums im kontinentaleuropäischen Rechtskreis unter der besonderen Berücksichtigung des deutschen Rechts
IV. Ausblick zur weiteren Entwicklung des Urheberrechtsbewusstseins

Teil 4. Zusammenfassung und rechtspolitische Überlegungen

Literaturverzeichnis

Pressestimmen

»Die Arbeit glänzt durch eine präzise Sprache, die klare Struktur und die außerordentliche Breite der Untersuchung. Eindrucksvoll hat der Verf. das chinesische materielle und prozessuale Urheberstrafrecht – stets mit Bezug auf das deutsche Pendant – dogmatisch gründlich aufgearbeitet und Erklärungen für die Unterschiede aus mehreren Blickwinkeln angeboten. [...] Das Werk schließt eine wesentliche Lücke in der Untersuchung des chinesischen Immaterialgüterrechts in westlichen Sprachen. [...] Daher ist es für jeden, der sich mit dem chinesischen geistigen Eigentum beschäftigt, zu empfehlen.« Prof. Dr. Yuanshi Bu, in: Gesetzlicher Rechtsschutz und Urheberrecht Int., 1/2012

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