Beschreibung
Macht ein Gläubiger eine vom Schuldner bestrittene Forderung geltend und würde das Bestehen dieser Forderung zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (sog. »Krisenbegriffe« im strafrechtlichen Sinne) führen, entstehen erhebliche Konflikte. Das Strafrecht hält (neben dem Zivilrecht) zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags an. Zudem stehen bestimmte Handlungen nach Eintritt der »Krise« unter Strafe. Der Schuldner muss demnach wissen, wie er mit einer von ihm bestrittenen Verbindlichkeit umzugehen hat, wenn er prüft, ob er sich in der »Krise« befindet. Es wird aufgezeigt, dass es sich hierbei um ein Problem des subjektiven Tatbestandes handelt. Geschäftsleitern werden Leitlinien zur Ansetzung streitiger Verbindlichkeiten gegeben.
Wie bestrittene Verbindlichkeiten im Strafrecht zu behandeln sind, lässt sich nur erörtern, wenn zunächst die Auslegung der Krisenbegriffe und deren Verhältnis zu den gleichlautenden »Eröffnungsgründen« im Insolvenzrecht feststehen. In diesem Teil wird die sog. funktionale Akzessorietät dogmatisch hergeleitet.
Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2014 der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.
Inhaltsübersicht
A. Problemdarstellung und Gang der Untersuchung
B. Das Insolvenzstrafrecht – Eine kurze Einführung
Das Insolvenzstrafrecht im kriminologischen Kontext – Das Insolvenzstrafrecht im engeren Sinne – Begriffsbestimmungen
C. Die Krisenbegriffe im Allgemeinen
Die Krise als Ausgangspunkt strafrechtlich relevanten Verhaltens – Die drei Gruppen der Krisenverwendung bei den Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)
D. Die Akzessorietät
Der Begriff der Akzessorietät – Das Strafrecht als zivilrechtsakzessorisches Rechtsgebiet?
E. Zahlungsunfähigkeit und bestrittene Verbindlichkeiten
Der zivilrechtliche Zahlungsunfähigkeitsbegriff – Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht – Die Ansichten zum strafrechtlichen Zahlungsunfähigkeitsbegriff – Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht – Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht
F. Überschuldung und bestrittene Verbindlichkeiten
Der zivilrechtliche Überschuldungsbegriff – Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht – Die Ansichten zum strafrechtlichen Überschuldungsbegriff – Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht – Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht
G. Drohende Zahlungsunfähigkeit und bestrittene Verbindlichkeiten
Die drohende Zahlungsunfähigkeit im Zivilrecht – Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht – Die Ansichten zur drohenden Zahlungsunfähigkeit im Strafrecht – Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht – Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht
H. Wesentliche Ergebnisse der Arbeit
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Die Arbeit Ressmanns stellt eine mit großer Sorgfalt komponierte, flüssig geschriebene und daher gut lesbare Abhandlung dazu dar, wie mit bestrittenen Verbindlichkeiten sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht umzugehen ist. Ressmanns Lösungsansätze überzeugen [...] in Ergebnis und dogmatischer Begründung. [...] Angesichts der Tätigkeit des Verfassers in einer der größeren Wirtschaftskanzleien des Landes kann fernerhin nicht überraschen, dass seine Lösungsansätze auch praktisch gut brauchbar sind; es wäre nicht weiter verwunderlich, wenn des Autors Gedanken Eingang auch in die straf- und zivilgerichtliche Rechtsprechung fänden. Praktiker werden das hellblaue Bändchen überdies deshalb schätzen, weil ihm aufgrund der beinahe umfassenden Auswertung der zur Verfügung stehenden Rechtsprechung und Literatur der Charakter eines Nachschlagewerks zukommt, ein Vorteil freilich, der mit fortschreitender Rechtsentwicklung verblassen wird. Dem Buch ist eine breite Leserschaft zu wünschen und dem Autor zu seinem Werk zu gratulieren.« Christoph Keller, in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht, 11/2015
»Sein [Ressmanns] Vorschlag zur Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Rahmen des insolvenzstrafrechtlichen Zahlungsunfähigkeits- sowie Überschuldungspanoramas schließt eine Lücke, die bislang noch auf dem mittlerweile weitgehend gut erforschten Feld des Insolvenzstrafrechts klaffte.« Dr. Christian Brand, in: KTS – Zeitschrift für Insolvenzrecht, 3/2015
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