Blockchain-Zahlungstoken vs. Datenschutzrecht
Blockchain-Zahlungstoken stellen einen der bekanntesten Anwendungsfälle der Blockchain-Technologie dar. Die Vereinbarkeit von Blockchain-Zahlungstoken mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften ist de lege lata allerdings mit zahlreichen Unwägbarkeiten verbunden. Die Arbeit beleuchtet den Anwendungsfall der Blockchain-Zahlungstoken aus datenschutzrechtlicher Perspektive und zeigt die bestehenden Spannungsverhältnisse mit dem geltenden Datenschutzrecht auf.
Straftatbestand der Datenhehlerei
Mit § 202d StGB hat der Gesetzgeber einen Straftatbestand geschaffen, der Kriterien für die Zuordnung von Daten voraussetzt, aber nicht definiert. Dem deutschen Recht fehlt ein einheitliches gesetzliches System zur Zuordnung von Daten. Die Untersuchung dieses Problemfeldes erfolgt anhand der Bestimmung des Rechtsguts der Datenhehlerei. Dabei zeigt sich, dass die Datenhehlerei eine Schutznorm für semantische Informationen darstellt, die als Daten gespeichert sind.