Umsetzung der europäischen Vorgaben in Gesetzgebung, Auslegung und Vollzug
Description
Thema der Arbeit ist die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Bereich des Artenschutzrechts. Dazu analysiert Hanna Tholen die Regelungen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und vergleicht sie mit der deutschen Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz sowie in anderen umweltrelevanten Gesetzen. Zunächst arbeitet sie die relevanten Kriterien einer ordnungsgemäßen Umsetzung heraus, um sodann mit deren Hilfe die Umsetzung der einzelnen europarechtlich vorgegebenen artenschutzrechtlichen Verbote und Möglichkeiten von Ausnahmevorschriften zu analysieren. Gegenstand dieser Untersuchung ist das deutsche Naturschutzrecht selbst sowie dessen Zusammenspiel mit artenschutzrelevanten Fachgesetzen.
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Umsetzung im Vergleich zur früheren Rechtslage verbessert hat. Nichtsdestoweniger weist auch die aktuelle Gesetzeslage in verschiedener Hinsicht noch Defizite auf und bereitet Anwendungsprobleme.
Overview
A. Einführung
B. Rechtsquellen des Artenschutzrechts
Völkerrecht – Gemeinschaftsrecht – Nationales Recht
C. Formelle Aspekte der europäischen Artenschutzregelungen und ihrer Umsetzung in Deutschland
Entwicklungen im Rahmen der Föderalismusreform 2006 – Das kompetenzrechtliche Spannungsfeld von Naturschutzrecht und anderen artenschutzbeinhaltenden Rechtsmaterien – Einfachrechtliches Verhältnis der artenschutzbezogenen Normen des BNatSchG zu anderen Rechtsvorschriften
D. Umsetzung der materiellen Richtlinienvorgaben zum Artenschutz in Deutschland
Entwicklung der Umsetzung der Artenschutzvorgaben der FFH-Richtlinie in Deutschland – Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien in mitgliedstaatliches Recht – Auslegungsfaktoren der FFH-Richtlinie – Umsetzung der Artenschutzbestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz von 2010
E. Zusammenfassung in Thesen
Literatur- und Sachverzeichnis
Press Reviews
»Die Arbeit ist daher sehr hilfreich für die tägliche Befassung mit Fragen des Artenschutzrechts« Volkmar Nies, in: Agrar- und Umweltrecht, 2/2015
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