Die Landarztquote

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und rechtliche Ausgestaltung

2017. 1 Tab.; 224 S.
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Beschreibung

So sehr das Idol des Landarztes nicht nur die Literatur von Balzac bis Kafka, sondern auch Vorabendserien im Fernsehen prägt: Für die meisten heutigen Medizinstudierenden klingt die Berufsperspektive »Landarzt« nicht hinreichend verheißungsvoll. Die flächendeckende ärztliche Versorgung ländlicher Regionen ist zusehends bedroht. Um die besten Therapierezepte ist eine intensive Diskussion entbrannt. Die Politik erwägt als Teil eines Maßnahmenbündels eine sog. Landarztquote. Sie soll solchen Studienplatzbewerbern, die sich zu einer ärztlichen Tätigkeit als Allgemeinmediziner auf dem Land verpflichten, einen privilegierten Zugang zu dem zulassungsbeschränkten Studienfach gewähren. Die Autoren analysieren die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit (»Ob«) einer solchen Quote ebenso wie Optionen ihrer gesetzlichen Ausgestaltung (»Wie«). Die beiden Speyerer Professoren gelangen zu dem Ergebnis: Die Landarztquote ist weniger eine Frage des rechtlichen Könnens als des politischen Wollens.

Inhaltsübersicht

A. Flächendeckende ärztliche Versorgung auf dem Land als Herausforderung und Gestaltungsauftrag

Empirischer Befund – Ursachenanalyse – Politische Pläne zur Sicherung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung auf dem Land – Rechtlicher Status quo des Auswahlverfahrens zum Medizinstudium – Überblick über den Gang der Darstellung

B. Die Verpflichtungserklärung als Auswahlkriterium im Zulassungsverfahren

Föderale Regelungskompetenz für die Berücksichtigung einer Verpflichtungserklärung als Landarzt im Zulassungsverfahren – Vereinbarkeit einer Landarztquote mit dem Schutzgehalt des derivativen Teilhaberechts aus Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG – Verfassungsrechtlicher Schutz der Hochschulautonomie (Art. 5 Abs. 3 GG) – Vereinbarkeit einer Landarztquote mit Art. 18 Abs. 1 i. V. m. Art. 21 Abs. 1 AEUV – Zwischenergebnis

C. Die Verpflichtungserklärung als (Selbst-)Beschränkung der Wahl des späteren Arbeitsplatzes

Art. 12 Abs. 1 GG – Art. 11 Abs. 1 GG – Art. 2 Abs. 1 GG – Art. 49 Abs. 1 AEUV

D. Einfachgesetzliche Zulässigkeit der Modelle de lege lata

Modell »Vorabquote« – Modell »Auswahl durch die zuständige Hochschule«

E. Rechtliche Ausgestaltung des Modells einer Landarztquote de lege ferenda

Die Verpflichtungserklärung als sicherndes Instrument – Zuständige Stelle

F. Zusammenfassung

Empirischer Befund und politische Pläne – Gesetzgebungskompetenz – Vereinbarkeit mit den Grundrechten – Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten – Einfachgesetzliche Ausgestaltung der Modelle – Die Verpflichtungserklärung als sicherndes Instrument – Zuständige Stelle

Literaturverzeichnis

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