13. Dezember 1820:

13.
Der Herzog von Montansier, Oberhofmeister des Dauphins von Frankreich unter der Regierung Ludwig's XIV. gab es nie zu, daß sein Zögling die an ihn gerichteten Zueignungsschriften lesen durfte, weil sie fast nichts als Schmeicheleien enthielten, die oft ernste Männer bestechen, und also die Jugend noch leichter schwindlich machen.
Einst überraschte der Herzog den Dauphin, als er doch heimlich eine Zueignung las.
Statt sie ihm wegzunehmen, verlangte er von ihm, sie laut zu lesen und beim Schluß jeder Periode unterbrach er ihn mit den Worten:
»Sehen Sie nicht, mein Prinz, daß dieser Mann sich ungestraft über Sie lustig macht? Können Sie sich wohl einbilden, daß Sie alle die guten Eigenschaften wirklich besitzen, die man Ihnen hier zuschreibt? Können Sie diese groben Schmeicheleien wohl ohne Unwillen lesen, die man sich nicht erkühnen würde, Ihnen zu sagen, wenn man nicht die schlechteste Meinung von Ihrem Verstande hegte?«

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