Home Über den Verlag Aktuelles Kontakt Sitemap AGB & Widerrufsbelehrung Warenkorb  English  English

 
Gesamtverzeichnis
Vorankündigungen
Neuerscheinungen
Schriftenreihen
Rezensionen
 
Zeitschriften
 
E-Books
 
Schnellsuche
 
Erweiterte Suche

Newsletter

   
    Gesamtverzeichnis
   Rechts- und Staatswissenschaften  (11625)
   Bürgerliches Recht und Strafrecht  (4369)
   Strafrecht, Strafprozeßrecht, Kriminologie  (927)

       
 
 
Tachau, Benjamin
Ist das Strafrecht strenger als das Zivilrecht?
Zur Problematik des § 241a BGB.
241 S.
 
In den Warenkorb
Rezensionsexemplar bestellen
     
  Verfügbarkeit   Lieferbar 
  Preis   EUR 74,--  
  Erscheinungsjahr   2005 
  ISBN   978-3-428-11979-0 
  Bindeart   Br. 
  Erschienen in der Schriftenreihe    Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge  
  Bandnummer   SRA 169 
  Schlagwörter    Eigentumsdelikt
 Einwilligung
 Unbestellte Leistung
 
  Fachgebiete  
 Strafrecht, Strafprozeßrecht, Kriminologie
 Zivilrecht und Zivilprozeßrecht
 
  Neue Suche nach anderen Titeln von    Tachau, Benjamin
 
  Inhaltsübersicht   Einleitung - 1. Teil: Zivilrechtliche Rechtslage: A. Rechtslage außerhalb des Geltungsbereiches des § 241a BGB: Ansprüche des Versenders - Ansprüche des Empfängers - B. Rechtslage innerhalb des Geltungsbereiches des § 241a BGB: Entstehung des § 241a BGB - Voraussetzungen des § 241a BGB - Rechtsfolgen des § 241a BGB - 2. Teil: Strafrechtliche Rechtslage: A. Strafbarkeit des Empfängers aus Eigentumsdelikten: Prima-facie-Folgen der zivilrechtlichen Rechtslage für das Strafrecht - Richtigkeit der prima-facie-Folgen - Umsetzung des Ergebnisses - B. Strafbarkeit des Empfängers aus Vermögensdelikten? - C. Strafrechtlicher Schutz des Empfängers: Pfandkehr (§ 289 StGB) - Mittelbarer Schutz des Empfängers durch Eigentumsdelikte - Schutz des Empfängers durch Vermögensdelikte - Strafantragsrecht - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis 
  Zum Buch   Der neue § 241a BGB schafft eine gesetzliche Regelung für das seit langem diskutierte Problem der Zusendung unbestellter Sachen. Die zivilrechtlich in vielerlei Hinsicht umstrittene Vorschrift schließt jegliche Ansprüche des Versenders gegen den Empfänger aus. Dabei lässt sie die formalen Eigentumsverhältnisse unangetastet und bewirkt daher die zivilrechtliche Ausnahmekonstellation des dauerhaften Auseinanderfallens von Eigentum und Besitz.

Der strafrechtlichen Tragweite des § 241a BGB wurde bislang wenig Aufmerksamkeit zuteil. Problematisch ist, dass der Empfänger Gefahr zu laufen scheint, sich wegen Eigentumsdelikten strafbar zu machen, obwohl solche Handlungen zivilrechtlich folgenlos sind. Da die Beantwortung dieser Kernfrage der Arbeit nur auf einem soliden zivilrechtlichen Fundament erfolgen kann, besteht die Arbeit aus einem zivilrechtlichen und einem strafrechtlichen Teil. Ersterer untersucht eingehend die zivilrechtliche Wirkungsweise der Vorschrift und widmet sich dabei auch bisher in der Literatur nicht erörterten Problemen.

Auf dieser Grundlage belegt der Autor im strafrechtlichen Teil zunächst, dass eine Strafbarkeit des Empfängers aus Eigentumsdelikten aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheiden muss. Er entwickelt sodann ein Lösungsmodell, das die zivilrechtlichen Wertungen im Bereich der Einwilligungsdogmatik berücksichtigt und spricht dem Empfänger die Befugnis zu, rechtfertigend in jede Eigentumsverletzung einwilligen zu können, obwohl er nicht Inhaber dieses Rechtsguts ist. Dieser Ansatz soll dem Anliegen der Arbeit Rechnung tragen, § 241a BGB zivilrechtlich und strafrechtlich widerspruchsfrei einzuordnen. Dabei soll ein Beitrag zur Klärung des noch mit vielen Zweifelsfragen behafteten Verhältnisses von Zivilrecht und Strafrecht geleistet werden. 

       
       
       
       

   
 
© 1998-2010 Duncker & Humblot GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Letzte Aktualisierung:  2010-Aug-23  Webmaster