Verwendung von Rezensionsauszügen

Der Verlag Duncker & Humblot verpflichtet sich bei der Verwendung von Rezensionsauszügen zur Einhaltung der vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. angegebenen Regeln.

  1. Der Auszug umfasst nicht mehr als fünf Sätze. Die Zusammenstellung mehrerer unzusammenhängender Textausschnitte ist hierbei möglich.
  2. Der Auszug wird wörtlich und korrekt wiedergegeben und darf nicht sinnentstellend gekürzt werden. Die Auswahl des Auszugs darf der Tendenz der Rezension nicht zuwiderlaufen.
  3. Die Erlaubnis umfasst die üblichen Werbemaßnahmen und Produktinformationen, offline und online, in allen Vertriebskanälen einschließlich der Verwendung in Produktkatalogen und Datenbanken des verbreitenden Buchhandels, des Zwischenbuchhandels, der Bibliotheken und des »Verzeichnisses lieferbarer Bücher« (VLB). Ebenfalls gestattet ist die Verwendung im Rahmen der Pressearbeit, des Lizenzgeschäfts (ggf. auch in sinngetreuer Übersetzung) und für Veranstaltungen wie z.B. Lesungen und Messen.
  4. Bei der Nutzung wird die Quelle angegeben. In der Quellenangabe ist das Medium, in dem die Rezension zuerst veröffentlicht wurde und, soweit möglich, der Rezensent zu nennen.
  5. Diese Vereinbarung bezieht sich sowohl auf bereits veröffentlichte als auch auf zukünftige Rezensionen und gilt unbefristet. Sie kann jederzeit mit Wirkung für zukünftige Rezensionen fristlos gekündigt werden.

Wir sind mit der Verwendung von Buchrezensionen aus unseren Zeitschriften nach Maßgabe der Regeln des Börsenvereins einverstanden.

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