Informationen zur VG WORT-Meldung
Die Verwertungsgesellschaft (VG) WORT wurde 1958 als gemeinsame Interessenvertretung von Autoren und Verlagen gegründet. Sie nimmt gesetzliche Vergütungsansprüche wahr, die durch die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Publikationen bspw. in Bibliotheken entstehen. Die VG WORT ist treuhänderisch tätig und verteilt sämtliche Einnahmen – nach Abzug ihrer eigenen Verwaltungskosten – an die mit ihr vertraglich verbundenen Rechteinhaber. Weitere Informationen finden Sie auf der VG WORT-Homepage.
Meldung Ihres Werkes
Um von den Ausschüttungen der VG WORT zu profitieren, müssen Sie zunächst einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Melden Sie dann die Print- und die E-Book-Version Ihres Werkes bei der Verwertungsgesellschaft an. Sowohl die Vertragsschließung als auch die Titelmeldung können über das Online-Meldesystem T.O.M. der VG WORT erfolgen.
METIS
Melden Sie die elektronische Version Ihres Werkes bitte für die sogenannte Sonderausschüttung an. Wir bauen keine Zählmarken in unsere PDF-E-Books ein, da die Sonderausschüttung für unsere Autoren in aller Regel vorteilhafter ist. Geben Sie im Meldevorgang die Internetadresse (URL) Ihres Werkes in unserer eLibrary (elibrary.duncker-humblot.com) an. Unsere E-Books sind grundsätzlich meldefähig im Sinne der VG WORT.
Nützliche Downloads & Links
Merkblatt für Autoren wissenschaftlicher Werke
Merkblatt für Herausgeber wissenschaftlicher Sammelbände
Merkblatt für die METIS-Meldung
Telefonischer Support der VG WORT (unter »Telefonischer Kontakt«)