Die öffentliche Jugendgerichtshilfe im Spannungsfeld zwischen dem Recht der Gerichte und Behörden auf Information und dem Grundrecht des beschuldigten Jugendlichen bzw. Heranwachsenden auf informationelle Selbstbestimmung
Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG und zugleich ein Beitrag zur rechtspolitischen Diskussion um die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender »de lege ferenda«
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