Derivative Geschäfte von Aktiengesellschaften im Hinblick auf die physische Lieferung neuer bzw. existierender Aktien sowie die Vereinbarung eines Kursdifferenzausgleichs
zwischen öffentlich-rechtlichen Anforderungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben an die Zuständigkeits-, Informations- und Haftungsordnung von Aktiengesellschaft und GmbH am Beispiel der Eigenüberwachung durch Unternehmensbeauftragte
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