Thomas Simon studierte von 1980 bis 1985 Rechtswissenschaft an den Universitäten Hamburg, Freiburg im Breisgau und Göttingen. 1992 Promotion an der Universität Freiburg im Breisgau mit einer Arbeit zur Entstehung des frühneuzeitlichen Territorialstaates. 1992–2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. 2001 Habilitation an der Universität Frankfurt am Main im Bereich der Gesetzgebungs- und politischen Ideengeschichte. Seit 2005 lehrt Thomas Simon an der Universität Wien das Fach Rechts- und Verfassungsgeschichte. Aktuelle Arbeitsschwerpunkte des Autors neben der österreichischen Verfassungsgeschichte sind die Geschichte der Gesetzgebung und ihrer Theorie sowie die Entwicklung der juristischen Methodenlehre insbesondere im 18. und 19. Jahrhundert.