Christian Rink
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth war Christian Rink ebenda von April 2018 bis September 2020 als wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht (Prof. Dr. Stephan Rixen) tätig. Im Wintersemester 2019/2020 wurde seine Arbeit »Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst. Eine verfassungsrechtliche Kritik der Bereitschaftsdienstordnungen von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen« von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als Dissertation angenommen. Ab Oktober 2020 befindet er sich im Referendariat.