Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Lerche gehört zu den bedeutendsten Staatsrechtslehrern der Bundesrepublik. 1928 geboren, studierte er Rechtswissenschaft in München, wurde 1961 Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin und lehrte von 1964 bis zu seiner Emeritierung 1996 an der Universität München. Er ist Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und Träger des Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst, war Mitglied des Wissenschaftsrats und Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Lerches Schriften haben die Wissenschaft vom Verfassungsrecht und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich geprägt, nicht zuletzt durch seine prozedurale Akzentuierung materieller Rechtspositionen. Häufig war er Verfahrensbevollmächtigter in großen Prozessen. Zahlreiche Rechtsfiguren von Lerche sind heute selbstverständliche Bestandteile der Verfassungsrechtsdogmatik (z.B. schonender Ausgleich, Homogenität im Verfahren, Kontrolldichte, Grundrechtsprägung). Eine für die deutsche Grundrechtsdogmatik herausragende Bedeutung besitzt sein Werk "Übermaß und Verfassungsrecht" (1961, 2. Aufl. 1999). Lerche ist zudem ein Pionier des Medienrechts. Zum 75. Geburtstag gaben seine Schüler einen Band mit bedeutenden Aufsätzen Lerches heraus ("Ausgewählte Abhandlungen", Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 969, 2004, Duncker & Humblot).