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Michael Germann

Michael Germann studierte Rechtswissenschaft in Tübingen, Genf und Erlangen und legte 1992 das Erste Juristische Staatsexamen, 1994 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Ab 1992 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent am Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht bei Christoph Link in Erlangen tätig, wo er 1999 promoviert wurde und sich 2001 für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht und Kirchenrecht habilitierte. Seit 2002 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 2015 wurde er daneben zum Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gewählt.

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