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Martin Göttgen

Martin Göttgen studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Nach seinem 1. Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Professuren von Prof. Dr. Bernd Hecker und Prof. Dr. Till Zimmermann tätig. 2018 begann er das Referendariat am Landgericht Mainz. Zudem war er von November 2017 bis Februar 2019 als Redakteur für die Juristische Schulung (JuS) tätig, für die er zuvor über sechs Jahre Korrekturleser war. 2015 erhielt er den ersten Preis im Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtanwaltschaft zum Thema »Deals im Strafverfahren. Darf sich ein Angeklagter im Strafverfahren ›freikaufen‹?«. Göttgen lebt mit Ehefrau und Tochter in Mainz-Marienborn und liebt Musik und Reisen.

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