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Mario Bachmann

Mario Bachmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Jena. Von April 2008 bis September 2009 arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Frank Neubacher M.A. Seit Oktober 2009 ist er in gleicher Funktion am Institut für Kriminologie der Universität zu Köln tätig. Seine Promotion erfolgte 2014. Im selben Jahr trat er in den juristischen Vorbereitungsdienst ein. Mario Bachmann ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Straf- und Strafprozessrecht sowie zur Kriminologie und zum Strafvollzug. Auf letztgenanntem Gebiet kommentiert er als Erstautor die §§ 109 bis 121 StVollzG (gerichtlicher Rechtsschutz in Strafvollzugssachen) des vormals von Rolf-Peter Calliess und Heinz Müller-Dietz herausgegebenen Kommentars zum Strafvollzugsgesetz.

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