Stefan Kreß

Stefan Kreß studierte von Oktober 2012 bis Juli 2017 Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Von August bis Dezember 2017 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter im arbeitsrechtlichen Bereich einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main. Seit Januar 2018 ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht der Justus-Liebig-Universität Gießen. Im Mai 2020 hat er im Bezirk des OLG Frankfurt am Main seinen juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. Im September 2020 wurde er an der Justus-Liebig-Universität Gießen promoviert.

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