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Matthias Hangst

Matthias Hangst studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz mit dem Schwerpunkt Umwelt-, Planungs- und öffentliches Wirtschaftsrecht. Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Universität Konstanz (Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ibler) war er wissenschaftliche Hilfskraft und von 2009 bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sein Referendariat absolvierte er von 2013 bis 2015 im Landgerichtsbezirk Konstanz und in Stuttgart. Im Jahr 2015 wurde er vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz promoviert und legte in Stuttgart das zweite juristische Staatsexamen ab. Seither ist er in Stuttgart als Rechtsanwalt im öffentlichen Recht tätig.

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