Franz von Holtzendorff

»Jurist, * 14.10.1829 Vietmannsdorf bei Templin (Uckermark), † 4.2.1889 München.

Die geistig-seelische Entwicklung des jungen Holtzendorff wird dadurch stark beeinflußt, daß der Vater zu den überzeugten Anhängern der freiheitlichen und vielfach aufs heftigste bekämpften Richtung des preußischen Adels gehört. Holtzendorff studiert seit 1844 Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg, Bonn und wiederum Berlin (Promotion 1852). Er durchläuft den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst für preußische Juristen und wirkt seit 1857 zunächst als Privatdozent und sodann seit 1861 als außerordentlicher Professor in Berlin. Seit 1872 lehrt er als ordentlicher Professor in München bis an sein Lebensende Staats-, Völker- und Strafrecht. Er war Mitbegründer des ›Deutschen Juristentages‹, half bei der Gründung und Unterhaltung der Berliner Volksküchen, des Volksbildungsvereins und des Lettevereins zur Förderung der Erwerbsfähigkeit und der höheren Bildung des weiblichen Geschlechts.

Holtzendorff, den zahlreiche Reisen schon seit 1850 ins Ausland, insbesondere nach Großbritannien und Frankreich, Italien und Rußland, geführt hatten, galt im Ausland als der berühmteste deutsche Jurist seiner Zeit. Er war ein enzyklopädischer Geist auf fast allen Gebieten der Rechtswissenschaft. Seine Bedeutung als Strafrechtslehrer übersteigt die als Staats- und Völkerrechtslehrer. Im Brennpunkt seiner rechtspolitischen Bestrebungen steht die Erneuerung des Strafrechts (zum Beispiel Abschaffung der Todesstrafe) und des Strafverfahrens und hier vornehmlich des Strafvollzuges; insbesondere des Gefängniswesens, wobei ihn sein sicherer Blick für organisatorische Fragen und für die Bedürfnisse der Praxis wie der Theorie besonders befähigen. Er ist ein Freund Rudolf Virchows gewesen.«

Meltz, Carl, in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 556–557

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