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Matthias Ferstl

Dr. Matthias Ferstl studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaft. Einen Schwerpunkt seiner juristischen Ausbildung während Studium und Referendariat stellte das Gebiet des Arbeitsrechts dar. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 hat er sich in seiner beruflichen Tätigkeit auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Seit dem Jahr 2008 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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