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Eric Hilgendorf

Eric Hilgendorf habilitierte sich 1996 in Tübingen mit einer Arbeit über die Abgrenzung von Tatsachenaussagen und Werturteilen am Beispiel des Betrugstatbestands. 1997 wurde er zum Professor für Strafrecht und Nebengebiete in Konstanz ernannt. Seit 2001 ist Hilgendorf Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg. Zu seinen Hauptarbeitsgebieten gehört das Technikrecht, insbesondere das Computer- und Internetstrafrecht, das Medizinstrafrecht sowie die juristische Grundlagenforschung. Weitere Hinweise sind zu finden unter www.rechtstheorie.de.

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