Christoph Eilenbrock

Christoph Eilenbrock studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen in 2009 war er dort als wissenschaftliche Hilfskraft tätig. Im Anschluss an das Assessorexamen in 2011 nahm Christoph Eilenbrock eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Suerbaum an der Julius- Maximilians-Universität Würzburg an. Während dieser Zeit entstand die vorliegende Dissertation. Seit September 2013 ist er als Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen tätig. Im Jahr 2015 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt.

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