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André Bohn

André Bohn studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Nach Absolvierung der Ersten Prüfung im Freiversuch promovierte er bei Herrn PD Dr. Sickor zu dem Thema: »Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise«. Seit Mitte 2014 ist er am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht von Frau Prof. Swoboda als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seit Mai 2016 ist André Bohn Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.

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