Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dr. jur., Dr. phil., Dr. h.c. mult., geboren 1930, studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie an den Universitäten Münster/Westfalen und München. Nach der Habilitation in Münster (1964) lehrte er als Professor für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie in Heidelberg (1964–69), Bielefeld (1969–1977) und Freiburg i.Br. (seit 1977, emeritiert 1995). Von 1983 bis 1996 war er Richter am Bundesverfassungsgericht.
»Er ist einer der profiliertesten Staatsrechtler seit Gründung der Bundesrepublik. Und er ist einer der wenigen Juristen, die einen Satz geprägt haben, der das ewige Leben hat: ›Der freiheitliche, säkularisierte Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.‹ Man nennt diesen Satz ›Böckenförde-Diktum‹. Es handelt sich um das E=mc2 der Staatslehre.« (Heribert Prantl in: SZ, 18.9.2010)