Bettina Noltenius

Bettina Noltenius studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und Nancy. Nach ihrer Promotion zu dem Thema »Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft« (2003) ging sie in den Referendardienst und legte 2004 in Hamburg ihr Zweites Staatsexamen ab. Anschließend habilitierte sie sich an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Seit Oktober 2015 ist sie Universitätsprofessorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

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