Martin Assenmacher

Von 2005 bis 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Erste juristische Prüfung im Jahr 2010. Von 2007 bis 2010 studentische Hilfskraft, von 2011 bis 2014 zunächst wissenschaftliche Hilfskraft, danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Lehrstuhl Professor Dr. Waltermann. Zwischen 2011 und 2014 Anfertigung einer Dissertation unter der Betreuung von Herrn Professor Dr. Waltermann; Promotion zum Doktor der Rechte im Jahr 2014 durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn. Seit Dezember 2013 Rechtsreferendar am Landgericht Köln.

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.