Andreas Ruch
Andreas Ruch, Studium der Rechtswissenschaften und Promotion an der Ruhr-Universität Bochum. Referendariat beim Landgericht Dortmund. Im Anschluss wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. und selbständiger Rechtsanwalt. Seit 2018 Inhaber einer Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Eingriffsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.