Oft undifferenziert mit anderen Typen von (Zwangs-)Migration vermengt, ist ethnische Vertreibung eine Form gewaltsamer und meist dauerhafter Entfernung von Menschen aus ihrer Heimat. Ihr liegt die Absicht von Tätern zugrunde, eine nationale bzw. ethnische Gruppe als solche zu zerstören.  Vertreibungen erreichten im und nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa und in ihrer religiösen Variante auf dem indischen Subkontinent einen Höhepunkt, als neben vielen anderen allein etwa 25 Millionen Deutsche, Hindus, Muslime und Sikhs ihre Heimat für immer verlassen mussten. Doch bereits früher im beginnenden Zeitalter des Nationalismus waren Vertreibungen zunehmend zu einer Geißel der Menschheit geworden und sind es bis heute geblieben. Die Reihe ist offen für Studien zur Politik- und Kulturgeschichte, auch zur langen Vor- und Nachgeschichte sowohl der Vertreibung der Deutschen aus ihren Staats- und Siedlungsgebieten im östlichen Europa wie der Historie anderer Vertreibungsgebiete weltweit.  

Die Schriftenreihe »Studien zu Eigentum und Urheberrecht« ist den verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsinstituten des Eigentums und des Urheberrechts gewidmet. Als Immaterialgüterrecht weist das Urheberrecht wesentliche Unterschiede zum Sacheigentum auf. Zugleich zeigen sich aber auch strukturelle Gemeinsamkeiten, die zum einen in der Anerkennung des Urheberrechts als verfassungsrechtliches Eigentum und zum anderen in der Benennung als Geistiges Eigentum zum Ausdruck kommen. Eigentumsfragen stehen gegenwärtig wieder im Fokus, nicht nur in der wissenschaftlichen, sondern auch in der gesellschaftlichen Diskussion. Die Schriftenreihe bietet rechtswissenschaftlichen Untersuchungen, die sich mit diesen Debatten beschäftigen und mit eigenen Analysen dazu beitragen, sowohl einen Publikationsort als auch den passenden thematischen Rahmen. Dabei spannt sich der inhaltliche Bogen vom Urheberrecht, über das Kulturgüterschutzrecht und das Denkmalschutzrecht bis hin zum bürgerlichrechtlichen Eigentum. 

(Ed.) |  (Ed.) |  (Ed.)et al.

Die Schriftenreihe »Abhandlungen zum Medizin- und Gesundheitsrecht« ist dem gesamten gesundheitsrechtlichen Themenspektrum gewidmet. Der medizinische Fortschritt und gesellschaftliche Wandel ebenso wie die Komplexität des öffentlichen Gesundheitswesens werfen stetig neue Rechtsfragen auf, die von bioethischen Grundsatzfragen bis zur regulatorischen Ausgestaltung reichen. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht handelt es sich um eine Querschnittsmaterie mit zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Facetten. Die vom Kieler Zentrum für Gesundheitsrecht herausgegebene Reihe bündelt hervorragende Forschungsbeiträge aus allen drei Teildisziplinen, die sowohl das klassische Medizinrecht als auch gesundheitsrechtliche Themen im weiteren Sinne behandeln. Dazu gehören etwa das Arztrecht, Rechtsfragen der Biomedizin, Krankenversicherungsrecht, familienrechtlichen Bezüge oder Rechtsfragen der medizinischen Forschung. Auch interdisziplinäre Bezüge zur Medizin, Medizinethik oder Gesundheitsökonomie sollen dabei Berücksichtigung finden.

Das Arbeitsrecht ist ein besonders vielschichtiges und dynamisches Rechtsgebiet, welches zudem viele Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten aufweist. Die »Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht« sollen diese Vielschichtigkeit abbilden. Die Schriftenreihe steht Dissertationen, Monographien sowie thematisch geschlossenen Sammelbänden offen, die sich mit Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozialrechts beschäftigen. Neben Arbeiten, die aktuelle Fragen des nationalen Arbeitsrechts zum Gegenstand haben, werden auch Arbeiten aufgenommen, die eine europäische oder internationale Perspektive einnehmen.  

Die Schriftenreihe »Studien zum Medienrecht« versteht sich als publizistisches Forum zur Diskussion des Medienrechts in seiner gesamten Breite. Sowohl das öffentliche als auch das zivile Medienrecht unterliegen gegenwärtig einer besonderen Dynamik. Bezogen sich die Debatten im Medienrecht in der Vergangenheit in erster Linie auf die klassischen Mediengattungen wie den Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk), die Presse und den Film, so führte die technisch veranlasste Konvergenz der Medien zur Entstehung der Neuen Medien, für die das Verschmelzen der traditionellen Medien und das Internet als Vermittlungsinfrastruktur charakteristisch sind. Die Medienbranche muss auf diese neuen Herausforderungen reagieren. Hieraus resultieren zahlreiche neue Rechtsfragen an die deutsche und europäische Medienrechtsordnung. Dies gilt insbesondere auch für den Persönlichkeitsrechtsschutz, der wegen der zunehmenden Verrohung privater und öffentlicher Kommunikation unter erheblichen Druck geraten ist. Die »Studien zum Medienrecht« beabsichtigen daher neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung aktueller Medienrechtsfragen, zugleich Anregungen und Vorschläge zur Modernisierung der Medienrechtsordnung zu formulieren.  

(Ed.) |  (Ed.)

Verfassungstheorie hat Konjunktur – als Reflexionsdisziplin der Verfassungsrechtswissenschaft ebenso wie als gemeinsames Projekt der Verfassungswissenschaften. Anfragen an das Konstitutionelle werden aus juristischer, historischer, soziologischer und philosophischer, aber auch in ökonomischer und politikwissenschaftlicher Sicht formuliert. Herausforderungen eines »Global Constitutionalism« lassen den Blick nach außen wenden und nach der Exportfähigkeit von Verfassung und Verfassungsidee im 21. Jahrhundert fragen. Reflexionen über die normative Kraft konstitutioneller Texte in einer fragmentierten Gemeinschaft multipler Normativitäten richten den Blick nach innen. Aus institutioneller Perspektive ist seit jeher zu ergründen, wer Hüter der Verfassung ist und wie Statik und Dynamik in der Fortentwicklung der verfassungsmäßigen Ordnung in Ausgleich gebracht werden können. Diesen und vielen weiteren Fragen verfassungstheoretischen Räsonnements will diese Reihe einen Ort und die Gelegenheit zu Antworten geben. In ihr veröffentlicht werden die Vorträge, die im Rahmen der »Verfassungstheoretischen Gespräche BO/BN« seit 2019 abwechselnd an der Ruhr-Universität Bochum und an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn stattfinden, deren gemeinsame Ausrichter sie sind.


Auch wenn die Rechtsvergleichung traditionell eher im Privatrecht beheimatet ist, so lässt sich beobachten, dass auch im öffentlichen Recht zunehmend rechtsvergleichend gearbeitet wird – nicht zuletzt bedingt durch die europäische Integration. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde die Schriftenreihe »Studien zum vergleichenden öffentlichen Recht / Studies in Comparative Public Law« 2017 ins Leben gerufen. Sie bietet rechtsvergleichenden Arbeiten aus allen Bereichen des öffentlichen Rechts ein Forum und steht Dissertationen, Monographien sowie Tagungsbänden offen.

Sprache und Recht bilden ein etabliertes Thema. Bisher wurde die Sprache entweder unter- oder überschätzt. Unterschätzt wurde sie von den Juristen, die glaubten mit ihrer eigenen Sprachkompetenz alle Probleme lösen zu können. überschätzt von den Theoretikern des linguistic turn, die glaubten mithilfe der Sprache juristische Argumentation ersetzen zu können. Durch die Erweiterung und Vertiefung der sprachlichen Reflexion zu medialer Reflexion eröffnet sich ein mittlerer Weg. Dieser versteht die Sprache weder als Hilfsmittel noch als Allheilmittel, sondern untersucht die Verknüpfung von sozialer Macht und Recht in der Sprache.Gegenstand der Reihe »Sprache und Medialität des Rechts« (SMR) ist die sprachliche und mediale Verfasstheit von Recht. Im Fokus stehen die multimodalen Handlungsmuster, -verfahren und -routinen, die Recht und Rechtlosigkeit in unterschiedlichen Kulturen, Epochen und technischen Mediensettings konstituieren, reproduzieren oder verändern. Besonderes Augenmerk gilt dabei den institutionalisierten Formen sprachlicher Interaktion und juristischer Textarbeit in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Exekutive (Verwaltung, Polizeien u.a.); grenzüberschreitende Kooperation (inter- und transnationales Recht) und Mehrsprachigkeit; Verrechtlichung des Digitalen und Digitalisierung des Rechtlichen.Die Reihe versteht sich als Beitrag zur interdisziplinären, rechtslinguistischen Theorie, Empirie und Praxisdokumentation und wendet sich gleichermaßen an Rechts- und Sprachwissenschaftler, Philosophen und Soziologen, Medien(kultur)- und Kommunikationswissenschaftler. Die Reihenherausgeber laden ein zu Manuskriptvorschlägen, seien es thematisch einschlägige Monographien (z.B. Qualifikationsschriften) oder Gemeinschaftspublikationen (z.B. Tagungsdokumentation). Eingereichte Manuskripte werden sowohl von den Reihenherausgebern als auch durch mindestens ein weiteres externes Votum begutachtet.
Shopping Cart

There are no items in your shopping cart.