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Nicolai Fischer

Nicolai Fischer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth sowie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit dem Schwerpunkt »Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht« sowie »Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht«. Die Erste juristische Staatsprüfung absolvierte er im Jahr 2012. Zwischen 2012 und 2014 folgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Dirk A. Verse M. Jur. Seit Januar 2016 absolviert Nicolai Fischer sein Rechtsreferendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er in einer Großkanzlei im Bereich des Gesellschafts- und Bankrechts sowie während des Referendariats in Form einer Nebentätigkeit in einer auf Restrukturierungs- und Insolvenzrecht spezialisierten Boutique tätig. 2017 wurde er an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promoviert.

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