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Daniel Krämer

Daniel Krämer studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und arbeitete nach dem Ersten Staatsexamen als wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit. 2014 wurde er durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität zum Doktor der Rechte promoviert. Herr Professor Dr. Raimund Waltermann betreute seine Dissertation. Sein Rechtsreferendariat leistete Krämer am Landgericht Bonn mit Stationen an der Deutschen Botschaft Budapest, in einer Spezialpraxis für Arbeitsrecht in Köln sowie am Arbeitsgericht Bonn ab.

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