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Karl Brock

Karl Brock studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, mit dem Schwerpunkt »Wirtschaft und Wettbewerb«. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht von Professor Dr. Jens Koch tätig. Während dieser Zeit promovierte er zum Thema »Legalitätsprinzip und Nützlichkeitserwägungen« und veröffentlichte Beiträge im Bereich des Gesellschaftsrechts. Außerdem leitete er Arbeitsgemeinschaften an der Deutschen Rechtsschule in Warschau. Seit August 2016 absolviert er das Referendariat am Landgericht Bonn mit Verwaltungsstation beim Bundeskartellamt und Anwaltsstation bei einer deutschen Großkanzlei im Bereich Corporate/M&A.

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