Felix Hecht

»Bankier, Hypothekenfachmann, * 27.11.1847 Friedberg (Hessen), † 18.10.1909 auf der Reise zwischen Eisenach und Weimar. (israelitisch)

Hecht studierte in Gießen, Göttingen und Heidelberg Rechts- und Staatswissenschaften (Promotion Göttingen 1867, Dissertation: Die römischen Kalendarienbücher). Er habilitierte sich in Heidelberg über die Geschichte der Inhaberpapiere in den Niederlanden (1869). Enge Freundschaft verband ihn mit seinem Lehrer Bluntschli, der ihn dann 1871 als ersten Direktor der neu gegründeten Rheinischen Hypothekenbank in Mannheim vorschlug. Hecht gelang es, die Bank zu einem der führenden Realkreditinstitute Deutschlands zu machen. Mit Nachdruck verteidigte er zunächst noch seine Neigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit; seine Vorlesungen in Heidelberg gingen neben dem Aufbau der Bank einher, trotz heftiger Angriffe in Presse und Öffentlichkeit, die für die junge Bank die ungeteilte Arbeitskraft Hechts forderten. Vor allem die Rheinische Kreditbank als Muttergesellschaft seines Institutes sah das akademische Wirken Hechts nur ungern. 1872 gab er dem allgemeinen Drängen nach und stellte seine Heidelberger Vorlesungstätigkeit ein.

Im Zusammenwirken von wissenschaftlicher Neigung und praktischer Tätigkeit hat Hecht eine Reihe wertvoller Werke verfaßt, auf die die bankhistorische Forschung bis zur Stunde nicht verzichten kann. Seine Schrift ›Bankwesen und Bankpolitik in den süddeutschen Staaten‹ (1880) gibt eine Zusammenstellung der Bankgeschichte dieses Raumes im allgemeinen; seine beiden Hauptwerke ›Die Organisation des Bodenkredits in Deutschland‹ (2 Abteilungen, 1891/1903, Porträt) und ›Der europäische Bodenkredit‹ (1900, nur 1. Band erschienen) sicherten der Forschung umfangreiches Material aus einer Zeit, in der diese Institute selbst kaum Archive kannten. Hecht verband mit der Gesamtstatistik dieses Bankenzweiges die Statistik jeder einzelnen deutschen Hypothekenbank von der Gründung bis 1903.

Der Fragenbereich ländlicher Darlehen war lange Hechts Lieblingsthema geblieben. Er ging davon aus, daß die bislang tätigen Geldinstitute zwar die Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes in geordnete Bahnen gelenkt hätten, daß man aber jetzt mit aller Energie auch die Entschuldung in einer erreichbaren Form sicherstellen müsse. Immer wieder verfocht er dabei die These, daß jede Generation die von ihr aufgenommenen Schulden selbst zu tilgen habe. Als die vernünftigste Lösung hierfür sah er die Verbindung der ländlichen hypothekarischen Verschuldung mit Tilgungsversicherungen an, also die Schuldentlastung mit Hilfe der Lebensversicherung. – Über den ländlichen Personalkredit hinaus griff er die Probleme der genossenschaftlichen Kreditorganisationen auf, ein damals noch außerordentlich zersplittertes Fragengebiet. Von ähnlich ausgreifender Wirkung war auch seine Untersuchung über die Mündel- und Stiftungsgelder in den deutschen Staaten, die der bislang ausschließlich partikularen Rechtsschöpfung neue Wege bot. Was Hecht so in jahrelanger Arbeit gesammelt hat, ist in die Grundlagen der modernen Bankbetriebslehre eingegangen, insbesondere soweit sie sich Problemen des hypothekarischen Kredits gegenübersieht.«

Kirchgässner, Bernhard, in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 173 f.

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