Tonio Bödiker

»Versicherungsfachmann, * 6.3.1843 Meppen/Ems, † 4.2.1907 Berlin. (katholisch)

Nach Studium in Berlin und Göttingen war Bödiker zunächst im hannoverischen, dann im preußischen Verwaltungsdienst und vorübergehend (1871–73) Hilfsarbeiter im preußischen Ministerium des Innern. 1881 wurde er als vortragender Rat im Reichsamt des Inneren mit der Bearbeitung des Gewerbe- und Versicherungswesens beauftragt. Er erwarb sich die Anerkennung Bismarcks, als er für den erkrankten Staatssekretär H. von Boetticher im Reichstag eine umfangreiche Novelle zur Reichsgewerbeordnung mit Geschick und Erfolg vertreten hatte; 1881/82 entwarf er das Reichsversicherungsgesetz, durch das die Privatversicherungsgesellschaften unter Reichsaufsicht gestellt werden sollten, was aber erst 1901 verwirklicht wurde. Nach dem Ausscheiden des Geheimen Rats Lohmann übertrug Bismarck ihm zusammen mit Geheimrat Gamp die Ausarbeitung des 3. Entwurfs zum Unfallversicherungsgesetz auf berufsgenossenschaftlicher Grundlage. Am 11.7.1884 wurde Bödiker Präsident des neu geschaffenen Reichsversicherungsamts, mit dessen Hilfe er die Organisation der Berufsgenossenschaften trotz anfänglichen Mißtrauens des Unternehmertums und der Arbeiterschaft in kurzer Zeit ins Leben rief und bald weiter ausbaute. Sein Fernziel, aus dem Reichsversicherungsamt ein sozialpolitisches Fachministerium zu machen, konnte er wegen des Widerstands des Reichsamts des Innern nicht erreichen. Er schied deshalb im Juni 1897 aus dem Reichsdienst aus und trat als Generaldirektor in die Firma Siemens & Halske in Berlin ein, deren Aufsichtsrat er seit 1903 angehörte.«

Vogel, Walter, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 375

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