Alexander N. Klausmann

Alexander N. Klausmann studierte ab 2007 Rechtswissenschaft in Freiburg i.Br. und Glasgow. Die Erste Juristische Prüfung legte er im Frühjahr 2013 ab. Während der Promotion war er am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, wo er zuvor als studentische Hilfskraft gearbeitet hatte, sowie am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg unter Leitung von Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M., tätig. Seit Juni 2015 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

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