Versorgungsüberleitung Ost
Description
Versäumnisse in der Vereinigungspolitik und ungelöste Konflikte in der gesellschaftlichen Entwicklung haben politische und juristische Narben bei Bürgern aus den neuen Ländern hinterlassen.
Viele der dem Staats- und Einigungsvertrag folgenden Versprechungen über die Entwicklung und die Potenziale von Gesamtdeutschland wurden nicht eingelöst und blieben offen. Die Versorgungsüberleitung Ost ist beispielsweise bis heute nicht bewältigt. Bundesregierung und Bundestag haben – entgegen den Staatsverträgen – die Zusatz- und Gesamt-/Sonderversorgungsrenten nicht angepasst, sondern lediglich in die geringere Grundrente aus der westdeutschen Rentenversicherung übertragen, die vielen nur die Mindestrente oberhalb des Existenzminimums zusichert.
Nachdem anfangs das Bundesverfassungsgericht 1999 noch bereit war, den Betroffenen das Eigentumsgrundrecht aus Artikel 14 des Grundgesetzes zuzugestehen, hat es in der Folgezeit einen Schutz für die alten, in der DDR rechtmäßig erworbenen Ansprüche verneint. Obwohl der Bundestag wiederholt betont hat, dass das Rentenüberleitungsgesetz korrigiert werden muss, ist bisher nichts geschehen. Wie aus den immer stärker werdenden Protesten in Mitteldeutschland zu weiteren Themen deutlich wird, wiegen diese enttäuschten Erwartungen dabei unterschwellig mit. Besonders scheint das Vertrauen in die Rechtsprechung erschüttert.
Overview
A. Einführung
B. Einleitung
C. Eine unendliche Geschichte
D. Alterssicherungssysteme in Deutschland
E. Das Recht auf Eigentum und das Recht am Eigentum
F. Versorgungsüberleitung im Einigungsprozess
G. Wende rückwärts
H. Ein Schritt vorwärts: Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.1999
I. Zwischenbilanz 1991/1993: Fall eines Konzepts
J. Wende rückwärts II
K. Rentenstrafrecht
I. Bundesgesetzgebung III
M. Machtpolitik vs. Recht
N. Vergangenheit, die nicht vergeht
O. Das Gesicht eines Machtstaates
P. Hoffnung aus der Welt der Wunder?
Literatur- und Sachwortverzeichnis
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