Zusammengesetztes Delikt und Einwilligung
1998. 132 S.
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ISBN 978-3-428-09412-7
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ISBN 978-3-428-49412-5
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Description

Gegenstand der Untersuchung ist das Zusammentreffen von zusammengesetztem Delikt und Einwilligung. Aus einer Betrachtung der historisch gewachsenen Begriffe strafrechtlichen Unrechts ergibt sich der - verschiedene Inhalte umfassende - Begriff der Rechtsgutsverletzung als deren gemeinsamer Bestandteil. Diese Gemeinsamkeit ermöglicht die Bildung eines insofern allgemeinen Begriffs des "zusammengesetzten Delikts", der sodann anhand des Besonderen Teils des StGB exemplarisch erprobt wird. Es stellt sich heraus, daß sowohl Individual- als auch Gemeinschaftsrechtsgüter verletzende zusammengesetzte Delikte existieren. Dieser Befund führt zu der Frage der Behandlung einer "Teilrechtfertigung" aufgrund teilweiser Einwilligung im weiteren Sinn. Im Ergebnis ist eine Bestrafung wegen eines zusammengesetzten Delikts in solchen Fällen nicht möglich. Keine der beiden hierzu kumulativ erforderlichen Prämissen hält einer kritischen Nachprüfung stand: So ist zum einen als Bezugspunkt des Rechtswidrigkeitsurteils wie sonst die einzelne Rechtsgutsverletzung maßgeblich. Zum anderen ist die Einordnung der Einwilligung als tatbestandsausschließend vorzugswürdig.

Overview

Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Erster Teil: Ansätze zur Bestimmung des Begriffs strafrechtlichen Unrechts in ihrem historischen Zusammenhang: Der klassische Unrechtsbegriff - Der neoklassische Unrechtsbegriff - Der finalistische Unrechtsbegriff - Abwandlungen des finalistischen Unrechtsbegriffs - Der teleologische Unrechtsbegriff - C. Zweiter Teil: Der Begriff des "zusammengesetzten Delikts": Die Verletzung eines Rechtsguts als gemeinsames Merkmal - Der Begriff des Rechtsguts - Bestimmung des Begriffs des zusammengesetzten Delikts - Der Begriff des zusammengesetzten Delikts bezogen auf die verschiedenen Konzeptionen strafrechtlichen Unrechts - Überprüfung des Begriffs des zusammengesetzten Delikts anhand formeller Kriterien - D. Dritter Teil: Zusammengesetzte Delikte im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches: Zweiaktige Delikte - Erfolgsqualifizierte Delikte - Unvollkommen zweiaktige Delikte - Delikte mit erfolgsqualifizierten Regelbeispielen - Sonderdelikte - Straftaten, deren Tatbestände möglicherweise mehrere Rechtsgüter schützen - E. Vierter Teil: Die Struktur der Einwilligung: Die Unterscheidung von Einwilligung und Einverständnis - Einwilligung als Tatbestandsausschluß - Die Rolle des Rechtsgutsbegriffs - F. Fünfter Teil: Zusammentreffen von zusammengesetztem Delikt und Einwilligung: Auswirkungen der Einwilligung im weiteren Sinn auf das Unrecht zusammengesetzter Delikte - Auswirkungen der Einwilligung im weiteren Sinn auf das zusammengesetzte Delikt in den Erscheinungsformen Versuch und Teilnahme - Die Einwilligung in das zusammengesetzte Delikt in eigener Sicht - G. Schlußbetrachtung - H. Anhang: Auflistung der als zusammengesetzte Delikte bezeichneten Straftaten - Schrifttumsverzeichnis - Sachregister

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