(Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte)
Description
Die dogmatisch-exegetisch ausgerichtete Arbeit sucht die Frage zu klären, ob der Erbe im klassischen römischen Recht mit dem Erwerb der Erbschaft unmittelbar den Besitz an den Sachen erlangte, die der Erblasser besaß.
Im Vordergrund steht die Exegese der Quellen, aus denen bislang Folgerungen für den Besitzerwerb des Erben abgeleitet wurden. Zusätzlich sind aber Quellen und Rechtsinstitute herangezogen, aus denen sich mittelbar Rückschlüsse auf den Besitzerwerb des Erben ergeben. Die Untersuchung führt zu dem Schluss, dass ein Besitzübergang auf den Erben im klassischen römischen Recht nicht stattfand. Dies gilt insbesondere auch, anders als bislang weithin angenommen, für die sui heredes. Obgleich der Besitz nicht überging, ermöglichten die römischen Juristen dem Erben die Vollendung einer vom Erblasser begonnen Ersitzung.
Ausgezeichnet mit dem Walter Witzenmann-Preis 2015.
Overview
A. Einführung
Problemaufriss – Gegenstand der Bearbeitung – Methode und Gang der Bearbeitung
B. Quellenexegese
Überblick – Iav. D. 41, 2, 23 pr. (1 epistularum) – Ulp. D. 47, 4, 1, 15 (38 ed.) – Gaius 3, 201 und 2, 58 – Paul. D. 4, 6, 30 pr. (12 ed.) – Paul. D. 41, 2, 30, 5 (15 ad Sab.)
C. Begrifflichkeiten
Besitz – sui heredes – Übergang
D. Rückschlüsse aus mittelbaren Zeugnissen
Bestandsaufnahme – interdictum quorum bonorum – Zurechnung von Besitzzeit beim interdictum utrubi – Sonstige Fälle der Gesamtrechtsnachfolge – Schutzbedürftigkeit des Erben – Aufrücken der sui heredes in den Besitz
E. Ergebnis
Zusammenfassung – Bewertung
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
Juristische Quellen – Nichtjuristische Quellen
Sachverzeichnis
Press Reviews
»Sowohl die allgemeinen Ausführungen als auch die von Domisch vorgelegten Exegesen sind gut lesbar, klar strukturiert und sorgfältig durchdacht.« Prof. Dr. Ulrike Babusiaux, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtesgeschichte, Romanistische Abteilung, Band 133 /2016
»Von Jörg Domisch kommt nun ein spannender rechtsgeschichtlicher Beitrag zum Erbvorgang im Römischen Recht. Anhand der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Besitzübergang auf den Erben vorlag, sorgt der Autor für eine klare Definition vieler Begriffe, die oft genug sonst nur wabernd durch die Texte schweifen. Der Besitzübergang kann, wie die Erfahrung und die Rechtspraxis lehren, auch für neue Stiftungen zum Problem werden. Domischs Überlegungen hätten in manchem Fall wenn nicht alle Fragen klar beantwortet, so doch die Auseinandersetzung auf eine solide begriffliche Unterlage gestellt.« Ulrich Brömmling, in: StiftungsManager, 42/2015
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