Zur Eintragungsfähigkeit sicherungsvertraglicher Einreden bei der Grundschuld
2004. IV, 168 S.
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ISBN 978-3-428-11331-6
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ISBN 978-3-428-51331-4
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ISBN 978-3-428-81331-5
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Description

Der Autor befaßt sich mit der Anwendbarkeit des § 1157 BGB auf die (Sicherungs-)grundschuld und damit mit der Drittwirkung sicherungsvertraglicher Einreden gegen einen Grundschulderwerber und deren Eintragungsfähigkeit in das Grundbuch. Er knüpft dabei an die von Stephan Buchholz, AcP 187 (1987), 107 ff. vorgenommene historische Auslegung des § 1157 BGB an und gelangt zu dem Ergebnis, daß ursprünglich die sicherungsvertraglichen Einreden gegen die Grundschuld weder der Drittwirkung noch der Eintragung in das Grundbuch fähig waren. Bezug genommen wird hierbei insbesondere auf die Entstehungsgeschichte der Grundschuld im 19. Jahrhundert in Mecklenburg und Preußen als forderungsunabhängige Grundverschuldung im Gegensatz zu der bereits damals bekannten akzessorischen Grundstücksbelastung.

Hinsichtlich der heutigen Rechtslage zeigt der Verfasser, daß die grundsätzliche Anwendbarkeit, zurückgehend auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, mittlerweile gewohnheitsrechtlich anerkannt ist. Allein über den Umfang dieser Anwendbarkeit, insbesondere hinsichtlich des Sicherungszwecks, besteht nach wie vor Streit. Hier kommt Andreas Neef zu dem Ergebnis, daß der Sicherungszweck in analoger Anwendung der §§ 1192 Abs. 1, 1157 BGB sowohl drittwirkungs- als auch eintragungsfähig ist. Gewonnen wird dieses Ergebnis durch einen Vergleich von Verkehrshypothek und Sicherungshypothek auf der einen und Sicherungsgrundschuld auf der anderen Seite.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung und Gang der Untersuchung - 1. Teil: Grundlagen zur Drittwirkung und Eintragbarkeit von Einreden gegen Hypothek und Grundschuld: § 1 Grundschuld und Wirkung des Sicherungsvertrags - § 2 Grundlage und Zweck der Einredeneintragung: Der Untersuchungsgegenstand: § 1157 BGB - § 1157 BGB in der Systematik des Hypotheken- und Grundschuldenrechtes - 2. Teil: § 1157 BGB in Rechtsprechung und Literatur: § 3 Die Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des § 1157 BGB: Stellungnahmen aus und Kritik an der älteren Rechtsprechung - Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - § 4 Stellungnahmen in der Literatur zu § 1157 BGB - § 5 Abweichende Ansichten: Die Beschränkung des § 1157 BGB auf "dingliche" Einreden - Das historische Argument gegen die Drittwirkung forderungsbezogener Einreden - 3. Teil: Eigener Lösungsansatz: § 6 Einführung - § 7 Die ursprüngliche Rechtslage: Die grammatikalische Auslegung - Die systematische Auslegung - Die teleologisch-historische Auslegung - § 8 Die heutige Rechtslage: Die heutige Bedeutung der Grundschuld als Sicherungsmittel - Die gewohnheitsrechtliche Anerkennung der Anwendbarkeit des § 1157 BGB auf forderungsbezogene Grundschuldeinreden - Der Umfang der Anwendbarkeit - § 9 Das Eintragungsverfahren: Der Aufbau des Grundbuches - Die Eintragung der Grundschuldeinreden - § 10 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse - Literaturverzeichnis, Stichwortverzeichnis

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