Description
»About Defining the Financial Year«
Jürgenmeyer shows that according to German Law the owner's right to define the financial year of his business is solely governed by the Law of Accounting. There is no need of additional decision ruling assumptions i.e. prevention of profit manipulation. This principle also applies to any procedure like taxation on the fiscal year, or to the modification of the financial year by the insolvency administrator.
Overview
Einleitung
A. Ausgangslage
B. Gesetzliche Vorgaben
Zur Dauer des Geschäftsjahrs – Zum spätesten Zeitpunkt für die Bestimmung des Geschäftsjahrs – Der Grundsatz der Vergleichbarkeit der aufeinander folgenden Jahresabschlüsse – Gläubigerschutz, öffentliches Interesse – Buchführung und Bilanzierung als öffentlich-rechtliche Pflichten – Schlussfolgerungen
C. Einzelfragen
Entspricht das Geschäftsjahr im Zweifel dem Kalenderjahr? – Bedarf es einer Regelung im Gesellschaftsvertrag, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen soll? – Ist die Änderung des Geschäftsjahrs, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht bestimmt ist, wie eine Satzungsänderung zu behandeln? – Bedarf die Änderung des Geschäftsjahrs bei den Kapitalgesellschaften und der Genossenschaft stets der Eintragung in das Handelsregister? – Ist eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahrs zulässig? – Kann die Befugnis der Gesellschafter zur Änderung des Geschäftsjahrs auf das Geschäftsführungsorgan oder ein anderes Organ übertragen werden?
D. Thesen
Schluss
Literaturverzeichnis
Sachwortregister