Zulässigkeit und Grenzen der Urteilsschelte
1997. 322 S.
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74,90 €
ISBN 978-3-428-09152-2
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ISBN 978-3-428-49152-0
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Description

Urteilsschelte ist zum Politikum geworden. Wochenlang stand das Bundesverfassungsgericht im Kreuzfeuer der Kritik, nachdem es die staatlich angeordnete Anbringung eines Kruzifixes in staatlichen Pflichtschulen für verfassungswidrig erklärt hatte. Bürger und Kirchen empörten sich, Politiker zweifelten die Verbindlichkeit des Richterspruchs an und propagierten ein Widerstandsrecht gegen das Urteil. Die Richter dagegen fühlten sich unverstanden, diffamiert und eingeschüchtert.

Dieses und fünf weitere Fallbeispiele zur Urteilsschelte illustrieren das konfliktträchtige Verhältnis von Öffentlichkeit und Politik zur dritten Gewalt. Der erste Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf privater Urteilsschelte. Es wird dargelegt, daß generelle Einwände gegen private Urteilsschelte - etwa der Einwand der Besonderheit der Gerichtssphäre oder die Befürchtung eines »Drucks der Straße« - im Hinblick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG unhaltbar sind. Eine Analyse der Grundrechtsschranke der allgemeinen Gesetze (Art. 5 II GG) ergibt, daß private Kritik nur in Ausnahmefällen an Grenzen stößt.

Amtliche Urteilsschelte kann gegen das Gewaltenteilungsprinzip und den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 I GG) verstoßen. Aus dem Gewaltenteilungsprinzip wird das an Legislative und Exekutive gerichtete Verbot abgeleitet, der Judikative die Kompetenz zur Streitentscheidung abzusprechen oder die Letztverbindlichkeit ihrer Urteile in Zweifel zu ziehen. Die richterliche Unabhängigkeit wird durch jede Einflußnahme verletzt, die nach dem objektiven Empfängerhorizont von Richtern und Rechtsuchenden geeignet ist, den Richter bei seiner Sachentscheidung ebenso stark oder stärker zu binden, als das Gesetz es vermag. Am Ende der Arbeit werden Vorschläge entwickelt, wie sich die richterliche Unabhängigkeit gegen ungehemmte Urteilsschelte behaupten kann.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Fallbeispiele zur Urteilsschelte aus der bundesdeutschen Rechtsgeschichte: Das Fernsehurteil von 1961 (BVerfGE 12, 205) - Das § 218-Urteil von 1975 (BVerfGE 39, 1) - Das Frankfurter Behindertenurteil von 1980 (LG Frankfurt, NJW 1980, S. 1169) - Das Soldatenurteil von 1989 (LG Frankfurt, StV 1990, S. 73) - Das Mannheimer Urteil von 1994 (LG Mannheim, NJW 1994, S. 2494) - Der Kruzifix-Beschluß von 1995 (BVerfG, EuGRZ 1995, S. 359ff.) - Ergebnis - Zweiter Teil: Private Urteilsschelte: Die Einordnung von Äußerungen als staatliche oder private Kritik - Zulässigkeit privater Urteilsschelte - Grenzen privater Urteilsschelte - Ergebnis - Dritter Teil: Amtliche Urteilsschelte: Zulässigkeit amtlicher Urteilsschelte - Grenzen amtlicher Urteilsschelte - Vierter Teil: Vorschläge zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit: Die Ausweitung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Gerichte - Die Einführung eines »Mißachtungstatbestands« in das StGB - Urteilsschelte im freien Spiel der Kräfte: Die Herstellung kommunikativer Waffengleichheit - Ergebnisse der Arbeit - Literaturverzeichnis - Sachregister

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