Verwaltungsprivatrecht

Zur Privatrechtsbindung der Verwaltung, deren Reichweite und Konsequenzen

2020. 2., unveränderte Auflage I: 903 S., II: IV, 418 S.
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ISBN 978-3-428-18085-1
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ISBN 978-3-428-58085-9
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Description

Die Verwaltung kann Träger privatrechtlicher Rechte und Pflichten sein. Zudem ist jegliches privatrechtliches Verwaltungshandeln grundrechts- und zuständigkeitsgebunden. Daher steht der Verwaltung bei jeder Form privatrechtlichen Handelns keine Privatautonomie zu, sondern sie unterliegt öffentlich-rechtlichen Bindungen, die ihr Verhalten im Privatrechtsverkehr steuert. Von diesen - heute weitgehend unbestrittenen - Annahmen ausgehend, zeigt Ulrich Stelkens, dass der Privatrechtsfähigkeit der Verwaltung nach deutscher Verfassungstradition ein rechtsstaatlicher Gehalt zukommt, der als Grundsatz der Privatrechtsbindung der Verwaltung bezeichnet wird, auch von föderaler Bedeutung ist und gemeinschaftsrechtlich nicht in Frage gestellt wird. Hiernach bedarf die Herausnahme der Verwaltung aus dem Anwendungsbereich des Privatrechts besonderer Rechtfertigung. Dies schließt nicht aus, die privatrechtlich handelnde Verwaltung zusätzlich an das öffentliche Recht zu binden und ihr vorzuschreiben, wie sie von privatrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen hat. Jedoch darf dies nicht dazu führen, dass sich diese Bindungen in "Fiskusprivilegien" verwandeln und damit die Schuldner und Gläubiger der Verwaltung benachteiligt werden.

Die Missachtung öffentlich-rechtlicher Bindungen kann damit nicht mit der Konstruktion eines "Sonderprivatrechts" bewältigt werden. In Fortführung der Grundgedanken der Zweistufentheorie und der §§ 97 ff. GWB entwickelt Stelkens daher eine Fehlerfolgenlehre, die den privatrechtlichen Verwaltungsvertrag als eigenständige Handlungsform versteht und das Staatshaftungsrecht "rationalisiert". Dabei baut er auf einem neuen Ansatz zur Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht auf, der ebenfalls aus dem Grundsatz der Privatrechtsbindung der Verwaltung und seiner föderalen Bedeutung hergeleitet wird. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei Problemen des Vergaberechts, des Subventionsrechts und europäischen Beihilferechts, des Wettbewerbsrechts, der Daseinsvorsorge, der Vermögensprivatisierung, der städtebaulichen Verträge, des Sozialrechts, des öffentlichen Sachenrechts, des Staatshaftungsrechts, des Verwaltungsorganisationsrechts, der funktionalen Privatisierung und des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes gewidmet.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Der Grundsatz der Privatrechtsbindung der Verwaltung: Verfassungsrechtliche Verankerung des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung - Reichweite des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung - 2. Kapitel: Handlungsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Privatrechtsverkehr: Verwaltungsorganisationsrechtliche Grundlagen - Zurechnung von Willenserklärungen - Zurechnung nicht-rechtsgeschäftlichen Verhaltens - Zurechnung von Kenntnissen und Wissen - 3. Kapitel: Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht und die Abgrenzung ihrer Anwendungsbereiche: Kritik der "klassischen" Abgrenzungstheorien und Vorstellung der "Gesetzgebungskompetenztheorie" - Zuordnung von Normen auf der "Schnittstelle" zwischen öffentlichem und privatem Recht - Verwaltungsträger als Verpflichtete aus gesetzlichen privatrechtlichen Ansprüchen - Verwaltungsträger als Inhaber gesetzlicher privatrechtlicher Ansprüche - Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verwaltungsverträgen - Anwendbarkeit des Privatrechts zwischen Verwaltungsträgern, im Recht des öffentlichen Dienstes und bei Einbeziehung selbständiger Unternehmen in die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben - 4. Kapitel: Durchsetzung bestehender öffentlich-rechtlicher Bindungen bei privatrechtlichem Verwaltungshandeln: Kritik der bisherigen Lösungsansätze: "Sonderprivatrechtslösung", analoge Anwendung der §§ 54 ff. VwVfG auf privatrechtliche Verwaltungsverträge, Zweistufentheorie, Annahme eines Vorrangs "schlichter Privatrechtsanwendung" - Die "Zweiebenentheorie": Durchsetzung subjektiv-öffentlicher Rechte auf Begründung privatrechtlicher Schuldverhältnisse, Einwendung bestehender subjektiv-öffentlicher Rechte gegenüber nach Privatrecht bestehenden Verpflichtungen, Durchsetzung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung durch den Verwaltungsträger, Besonderheiten beim verwaltungsprivatrechtlichen Konkurrentenstreit - Zusammenfassung der Ergebnisse - Literatur- und Sachverzeichnis

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