Description
»Publication of Information by Public Authorities about Violations of Food Law during Ongoing Proceedings«
The author examines which laws are applicable when public authorities decide to inform the public, the press or individuals about violations of food law during ongoing proceedings. In order to evaluate this matter, he – inter alia – discusses which German legislator is competent to enact laws allowing information to be made public. Furthermore the author advocates that the presumption of innocence regularly prohibits information about violations of food law during ongoing proceedings.
Overview
Einleitung
1. Das laufende Verfahren
Behördliches Verwaltungsverfahren – Verwaltungsgerichtliches Verfahren – Ordnungswidrigkeitenverfahren – Strafverfahren
2. Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage
Schutz persönlicher Daten – Ansehen der Person – Berufsfreiheit – Eigentumsfreiheit – Konkurrenzen – Ergebnis: Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage
3. Systematisierung und Bewertung der konkurrenzrechtlichen Verhältnisse der Ermächtigungsgrundlagen:
Antragsunabhängige Informationstätigkeit – Antragsabhängige Informationstätigkeit
4. Vereinbarkeit identifizierender Informationstätigkeit während laufender Verfahren mit der Unschuldsvermutung
Die Geltung und Reichweite der Unschuldsvermutung – Anforderungen der Unschuldsvermutung an staatliche Informationsakte – Berücksichtigung der Unschuldsvermutung bei Anwendung der Ermächtigungsgrundlagen
5. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Press Reviews
»Für jeden, der sich im Bereich des Lebensmittelrechts mit staatlichen Informationsrechten und -pflichten beschäftigt, ist die Arbeit Merschmanns als ›Pflichtlektüre‹ ans Herz zu legen. Sie ist lesenswert und lehrreich zugleich. Mehr kann man von einer Doktorarbeit nicht verlangen.« Dr. Fiete Kalscheuer, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 7/2020
»Insgesamt verschafft die Arbeit einen umfassenden und systematischen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, wie staatliche Stellen Informationen über lebensmittelrechtliche Beanstandungen an Dritte herausgeben können,und bereichert trotz der genannten Lücken die nicht nachlassenden Debatten um die Rechtmäßigkeit staatlicher Verlautbarungen über Rechtsverstöße mit frischen Ansätzen.« Robert Paul Simon, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 19/2019