Sportanlagen in Wohnnachbarschaft

Schutz der Wohnnachbarschaft gegen Geräuschimmissionen beim Betrieb von Sportanlagen nach den Vorschriften des öffentlichen Bundesimmissionsschutzrechts

1998. 244 S.
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74,90 €
ISBN 978-3-428-09237-6
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ISBN 978-3-428-49237-4
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Description

In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, welche Anforderungen das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Sportanlagenlärmschutzverordnung bei Errichtung und Betrieb von Sportanlagen in Bezug auf Geräuschimmissionen an die Anlagenbetreiber stellen und welche Ansprüche sich hieraus für den immissionsbetroffenen Wohnnachbarn bei öffentlich-rechtlichem und bei privatrechtlichem Sportanlagenbetrieb ergeben.

Dabei hat sich gezeigt, daß die Betreiber immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftiger Sportanlagen sowohl die Anforderungen des § 22 I 1 Nr. 1 u. 2 i.V.m. § 3 I BImSchG als auch diejenigen der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu beachten haben. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung steht zwar - abgesehen von der gleichheitssatzwidrigen Privilegierung der Freibäder in § 5 II Hs. 1 - mit höherrangigem Recht in Einklang, sie macht jedoch eine Prüfung des § 22 I 1 Nr. 1 u. 2 i.V.m. § 3 I BlmSchG nicht entbehrlich. Für die Rechtslage maßgebend ist stets diejenige Vorschrift, die im konkreten Fall die strengeren Anforderungen an Errichtung und Betrieb der Sportanlage(n) stellt.

Im Interesse von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist es zu bedauern, daß die Sportanlagenlärmschutzverordnung infolge einer zu »sportfreundlichen« Ausgestaltung eine Prüfung des § 22 I 1 Nr. 1 u. 2 i.V.m. § 3 I BlmSchG und - soweit Geräuschimmissionen infolge des Betriebes von Stadiongaststätten oder Vereinsheimen mit Gastronomiebetrieb in Rede stehen - der §§ 4 I Nr. 3, 5 I Nr. 3 GastG nicht entbehrlich macht und sich in vielen Fällen aus den gesetzlichen Bestimmungen strengere Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Sportanlagen ergeben als aus der untergesetzlichen Sportanlagenlärmschutzverordnung. Wer Sportanlagengeräusche aufgrund der unbestreitbar hohen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sports oder aus sonstigen sachlichen Gründen gegenüber anderen Anlagengeräuschen privilegieren will, muß das Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. das Gaststättengesetz entsprechend ändern. Das durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. das Gaststättengesetz gesetzlich festgelegte Schutzniveau kann nämlich nicht durch eine untergesetzliche Rechtsverordnung auf ein niedrigeres Niveau abgesenkt werden.

Overview

Inhaltsübersicht: A. Der Konflikt zwischen der Sportausübung und dem Ruhebedürfnis der Wohnnachbarschaft einer Sportanlage - B. Anforderungen zum Schutz vor Geräuschimmissionen bei Errichtung und Betrieb von Sportanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - C. Anforderungen bei Errichtung und Betrieb immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftiger Sportanlagen nach der auf § 23 I BImSchG gestützten Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und deren Verhältnis zu § 22 I 1 Nr. 1 u. 2 BImSchG und zu den §§ 4 I Nr. 3, 5 I Nr. 3 GastG - D. Zusammenfassung und rechtspolitische Bewertung - Literaturverzeichnis

Press Reviews

»Wer sich […] über den derzeitigen Stand von Rechtsprechung und Literatur außerhalb der Bauleitplanung im Konfliktfeld von Sportanlagen und Wohnbebauung im Bereich der Lärmimmissionen verläßlich unterrichten will, findet bei Herr die gebotene solide und umfassende Auskunft.«
Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, in: Natur und Recht, 4/1999

»Herr bietet mit seiner Dissertation – soweit ersichtlich – erstmals eine detaillierte Gesamtübersicht der mit dem Konflikt Sportanlagen/Wohnnutzung zusammenhängenden Rechtsfragen, die die Rechtsprechung und Literatur akribisch und kritisch auswertet. Dies macht die Arbeit auch für die Praxis zu einem wichtigen Nachschlagewerk.«
Michael Schaber, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 4/1999

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