Description
»Social Networking Services and Criminal Investigations«
Social networking services have recently come under scrutiny by prosecuting authorities. This thesis' aim is to meet the challenges – de lege lata and de lege ferenda – that social networking services raise with regard to German constitutional law and German criminal procedural law. The focus is on access to public and non-public data, as well as undercover investigations by prosecuting authorities.
Overview
Einleitung
A. Grundlagen zu Ermittlungen in sozialen Netzwerken
Soziale Netzwerke: Begriffsklärung und Grundfunktionen – Technische Grundlagen zu sozialen Netzwerken – Soziale Netzwerke als Informationsquellen für die Strafverfolgungsbehörden – Folgerungen für den Umfang der Untersuchung
B. Verfassungsrechtliche Anforderungen an strafprozessuale Ermächtigungsgrundlagen
Vorbehalt des Gesetzes und grundrechtliche Gesetzesvorbehalte – Gebot der Normenklarheit und -bestimmtheit – Analogieverbot für strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
C. Zugriff auf öffentlich zugängliche Daten
Grundrechtlicher Schutz – Eingriff – Ermächtigungsgrundlage – Zwischenergebnis
D. Verdeckte Ermittlungen
Grundrechtlicher Schutz – Ermächtigungsgrundlagen – Zwischenergebnis – Gesetzgebungsvorschlag
E. Zugriff auf nichtöffentlich zugängliche Daten
Inhaltsdaten – Bestandsdaten – Verkehrsdaten – Nutzungsdaten
F. Gesamtergebnis und Schlussbemerkung
Gesamtergebnis – Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
Internet-Adressen, Stichwortverzeichnis
Press Reviews
»Die Dissertation von Bauer kann jedem empfohlen werden, der sich kritisch mit strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen in der virtuellen Welt auseinandersetzt. Es ist der Arbeit zu wünschen, dass sie viel rezipiert wird, damit sich schließlich auch der Gesetzgeber der digitalen Neuausrichtung der StPO stellt.« Prof. Dr. Anja Schiemann, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, 3/2020
»Zusammenfassend ist jedem Strafjuristen dieses ausführliche und gut durchdachte Werk ans Herz zu legen, das trotz seiner Verortung im deutschen Recht auch für das österreichische Schrifttum eine Bereicherung darstellt – hat sich doch hierzulande bis dato niemand umfassend
mit der Strafverfolgung in sozialen Medien beschäftigt.[...]« Dr. Kathrin Stiebellehner, in: Journal für Strafrecht, Jg. 5, 2/2018