Selbstverwirklichungsrecht im pluralistischen Kulturstaat

Zum Grundrecht auf Bildung im Grundgesetz

2000. IV, 421 S.
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ISBN 978-3-428-09951-1
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Description

Der Glaube, daß der Mensch eine Funktion seiner rechtlichen Verhältnisse ist, führt notwendig zu der Forderung, daß man die Rechtsordnung humanisieren muß, um dem Menschen zu seinem von Natur aus guten Wesen zu verhelfen. Die Selbstverwirklichung des Menschen ist der Kern aller Rechtsordnung geworden. Erziehung zur Selbstverwirklichung des Menschen wird mit aufklärerischer Begeisterung neu als rechtliches Programm verkündet. Nun sollte es eine Reform geben, das Recht sollte weiter säkularisiert und vermenschlicht, es sollte human werden. Je vielfältiger und komplizierter unser Dasein wird, um so mehr bemächtigt sich der Staat und das von ihm gesetzte Recht jedes Lebensbereiches. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Schule. Nur eine schulische Erziehung, die ohne zu missionieren Verständnis und Respekt vor dem Wesensgehalt des Verfassungsstaates vermittelt und die geistigen Grundlagen der pluralistischen Gesellschaft auch in ihrer kulturellen Dimension präsent werden läßt, schafft die Basis für ein fruchtbares Miteinander unterschiedlicher Kulturen im pluralistischen Kulturstaat. Nur indem man den Schüler zum Mittelpunkt des Denkens in der Schule macht, ist das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers als Kern des Grundrechts auf Bildung im verfassungsrechtlichen Sinne in die Praxis umzusetzen.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Die Selbstverwirklichung des Menschen als Wesensgehalt aller Grundrechte im Grundgesetz: Die Selbstverwirklichung des Menschen - Art. 2 Abs. 1 GG als die Selbstverwirklichung des Menschen im Grundgesetz - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 2 GG als Wesensgehalt aller Grundrechte und die Selbstverwirklichung des Menschen - 2. Kapitel: Selbstverwirklichungsrecht des Schülers als Kern des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz: Die Selbstverwirklichung des Schülers und das Schulwesen - Die Stellung des Grundgesetzes zur Selbstverwirklichung des Schülers - Der Schutzbereich des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz - Geschützte Rechtsgüter des Grundrechts auf Bildung im Grundgesetz - 3. Kapitel: Selbstverwirklichungsrecht des Schülers im pluralistischen Kulturstaat: Kulturstaat im Grundgesetz - Schule im pluralistischen Kulturstaat - Die Bedeutung des pluralistischen Kulturstaats hinsichtlich des Selbstverwirklichungsrechts des Schülers - Die Prinzipien des Pluralismus im Verhältnis zum Selbstverwirklichungsrecht des Schülers im Kulturstaat - 4. Kapitel: Selbstverwirklichungsrecht des Schülers hinsichtlich religiöser Bezüge in der Schule: Die geschichtliche Entwicklung der religiösen Bezüge in der Schule - Religiöse Bezüge in der Schule hinsichtlich des Religionsunterrichts nach dem Grundgesetz - Selbstverwirklichungsrecht des Schülers und religiöse Bezüge in der Schule im pluralistischen Kulturstaat - Die Prinzipien des Pluralismus im Kulturstaat und die religiösen Bezüge in der Schule - 5. Kapitel: Selbstverwirklichungsrecht des Schülers gesehen am Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995 - Die staatliche Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Kreuzen in der Schule im pluralistischen Kulturstaat - Grundrechtsanspruch des Schülers im Grundgesetz im Verhältnis zur staatlichen religiösen Tätigkeit in der Schule - Das Selbstverwirklichungsrecht des Schülers zum Kruzifix-Urteil hinsichtlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

Press Reviews

»Die von Prof. Dr. Püttner betreute Tübinger Dissertation nimmt sich eines hoch aktuellen und brisanten grundrechtsdogmatischen Themas an, angesiedelt auch im Grenzbereich von Ethik und Jurisprudenz, nämlich der Selbstverwirklichung des Menschen als Wesensgehalt aller Grundrechte im Grundgesetz im Allgemeinen und dem Selbstverwirklichungsrecht des Schülers im Besonderen. Damit ist vor allem eine Interpretation von Art. 2 GG mit seinen ›Innominatsfreiheitsrechten‹ angesprochen. [...] Die Ausführungen des Verfassers beeindrucken durch ihre gedankliche Schärfe, souveräne Beherrschung der Materie und durch das Aufzeigen historischer und philosophischer Bezüge. Andererseits werden die aufgestellten Thesen angesichts einer umstrittenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ungeteilte Zustimmung erheischen. Insgesamt liefert die vorliegende Dissertation wichtige Impulse in der Auseinandersetzung um das Kulturverwaltungsrecht.«
Prof. Dr. Hans Hablitzel, in: Bayerische Verwaltungsblätter, Heft 22/2001

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