Schuldnerverzug

Eine dogmengeschichtliche Untersuchung

2006. 142 S.
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64,90 €
ISBN 978-3-428-12070-3
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ISBN 978-3-428-52070-1
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ISBN 978-3-428-82070-2
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Description

Das römische Recht des Schuldnerverzugs sperrt sich gegen die heute gängige Vorstellung, die schuldhafte Verzögerung einer Leistung bedeute eine Nichterfüllung der Leistungspflicht in Ansehung der Zeit. In Rom wurde der Schuldner nämlich nicht für die Folgen der Verzögerung, vielmehr dafür haftbar gemacht, daß er zum Leistungstermin nicht geleistet hatte. Dies hatte zur Folge, daß das hypothetische Schicksal der rechtzeitigen Leistung beim Gläubiger unberücksichtigt blieb, also weder ein nachträglicher Untergang des Leistungsgegenstands den Schuldner entlasten noch ein durch die Leistungsverzögerung provozierter Folgeschaden den Ersatzanspruch des Gläubigers vergrößern konnte. Wann hat sich dieses Konzept, in dem noch der Strafgedanke wirkt, zu dem modernen Begriff des Schuldnerverzugs gewandelt? Und ist der Transformationsprozeß überhaupt schon abgeschlossen? Der Autor führt vom Ringen der mittelalterlichen Juristen mit den unverstandenen römischen Quellen über die Grundlegung der modernen Verzugsrechtslehre im Humanismus zu deren Ausbildung im Naturrecht und den gegenläufigen Tendenzen in der Gemeinrechtslehre, um mit der Betrachtung des BGB und der neueren Rechtsvereinheitlichungswerke zu schließen.

Overview

Inhaltsübersicht: Einführung: Mora debitoris im klassischen römischen Recht: Die "Verewigung" des Schuldverhältnisses und die utilitas circa rem - Die Verzugszinsen - Der Verzugstatbestand - 1. Kapitel: Das römische Recht im Mittelalter: Verzugsfolgen als Strafe - Verzugszinsen und Zinsverbot - Verzug und Verschulden - 2. Kapitel: Humanistische Jurisprudenz: Verzugsfolgen und Interessebegriff - Verschulden als Verzugstatbestand - 3. Kapitel: Die Zeit des Vernunftrechts: Verzugsfolgen und Erfüllungshaftung - Verzug als Nichterfüllung - 4. Kapitel: Gemeines Recht im 19. Jahrhundert: Wandel der Verzugsfolgen - Verzug als Tatbestand? - 5. Kapitel: Schlußfolgerungen: Die Entwicklung bis zum BGB von 1900 - Moderne Rechtsvereinheitlichungswerke und die deutsche Schuldrechtsreform

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