Schadensersatz wegen entgangener Erbschaft

Zugleich ein Beitrag zum Vorrang der Zuweisung subjektiver Rechte vor der schadensersatzrechtlichen Sanktion

2008. 220 S.
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ISBN 978-3-428-12481-7
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ISBN 978-3-428-52481-5
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ISBN 978-3-428-82481-6
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Description

Die ständige Rechtsprechung gewährt Schadensersatzansprüche, wenn ein erbrechtlicher Vorteil (Erbschaft, Vermächtnis) nicht oder nur teilweise zufließt, weil der Rechtsanwalt, Notar oder sonstige Berater des Erblassers seine Beratungspflichten nicht oder schlecht erfüllte. Die Judikatur konzentriert sich dabei weithin auf die dogmatische Herleitung der Dritthaftung für primäre Vermögensschäden. Soweit ihr diese gelingt, bejaht sie mittels bloßer Anwendung der Differenzhypothese ohne weiteres das Vorliegen eines ersatzfähigen Schadens. Demgegenüber verfolgt Ilka Hüftle einen umgekehrten Ansatz. Ausgehend vom Verständnis des geltenden Rechts als einer Rechtszuweisungsordnung begründet sie, warum den "Enttäuschten" subjektive Rechtspositionen nicht zustanden und dass deshalb für schadensersatzrechtlichen Rechtsschutz in den betreffenden Fällen kein Raum war.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Der Testamentsfall im Kontext der Dritthaftungsproblematik in Judikatur und Schrifttum: Die Beschränkung des Schadensersatzes wegen der Herbeiführung reiner Vermögensschäden im deutschen Recht - Die Problematik des Ersatzes primärer Vermögensschäden im Testamentsfall - Prinzipiell abweichende Ansätze zur Testamentsentscheidung - Fazit - 2. Teil: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs: Das Erfordernis einer Verletzung eines dem Geschädigten zugewiesenen Rechts als Ausfluss von Ausgleichsprinzip und Bereicherungsverbot: Die Erforderlichkeit einer Entscheidung über die Zuweisung subjektiver Rechte zur Bestimmung der für die Differenzhypothese relevanten Vermögenslagen - Die für den Schadensersatzanspruch zu berücksichtigenden subjektiven Rechte und die gesetzlichen Mechanismen ihrer Zuweisung - 3. Teil: Die Lösung des Testamentsfalls nach den dargestellten Prinzipien: Kein sonstiges Recht eines intendierten Erben vor dem Erbfall an der Erbschaft oder auf Gewinn - Kein relatives Recht der enttäuschten Erbin an der Erbschaft gegenüber dem Rechtsanwalt im Testamentsfall - Konsequenz: Die Inkonsistenz der BGH-Lösung im Testamentsfall - Exkurs: Die Unvereinbarkeit eines Erbrechts kraft "besseren Erblasserwillens" mit den erbrechtlichen Formvorschriften - 4. Teil: Übertragung der Ergebnisse auf Parallelfälle: Abgrenzung des Testamentsfalles und ähnlicher Fallgestaltungen zu Fällen sonstiger Berufshaftung mit selbstschädigender Vermögensdisposition - Notwendige Gleichbehandlung von Nicht- und Schlechterfüllung der Leistungspflicht durch den Rechtsanwalt - Notwendige Gleichbehandlung von Amts- und Anwaltshaftung wegen entgangener Erbschaft - Identische Problematik bei der Geltendmachung originärer Ersatzansprüche von Erben aus § 826 BGB auf Übereignung eines vom Erblasser verschenkten Gegenstandes - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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