Sanktionen und ihre Rechtsfolgen im BGB unter besonderer Berücksichtigung des § 241 a BGB
2005. 250 S.
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ISBN 978-3-428-11472-6
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ISBN 978-3-428-51472-4
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ISBN 978-3-428-81472-5
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Description

In nicht unerheblichem Umfang wird in der Literatur zu dem neu geschaffenen § 241a BGB - neben weiteren Kritikpunkten - vertreten, dass § 241a BGB restriktiv ausgelegt werden müsse und dass ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Sanktionsmoment der Anwendung der Norm nicht zu Grunde gelegt werden dürfe. Mit dieser Rechtsnorm solle ein wettbewerbswidriges Zusenden unbestellter Waren sanktioniert werden. Ein solcher Regelungszweck sei jedoch nicht im Zivilrecht verwirklichbar. Flume geht sogar soweit zu fordern, dass die Vorschrift des § 241a BGB zu streichen und, solange dies nicht geschehen sei, diese als pro non scripto zu behandeln sei.

Der Autor erörtert das begriffliche Fundament einer Auseinandersetzung mit § 241a BGB. Es wird versucht, Begriffe wie Sanktion und Norm mit Strafcharakter insbesondere im Kontext der Rechtsprechung darzustellen und Ursachen für deren Schaffung herauszuarbeiten. Das Ergebnis dieser Ausführungen wird im Folgenden für die Lösung von Problemstellungen bei der Auslegung und Anwendung von § 241a BGB fruchtbar gemacht. Im Weiteren geht es beispielsweise um die Beantwortung von Fragen wie der Rechtsnatur der Bestellung, dem Umfang des Anspruchsausschlusses sowie dem Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz im Rahmen des § 241a BGB.

Wesentliches Ergebnis des Verfassers ist, dass die Argumentation mit dem Sanktions- oder dem Strafcharakter einer Norm im Zivilrecht nicht zutrifft. Die Berufung auf diese Topoi bei der Rechtsanwendung ist willkürlich und nicht methodengerecht. Der Regelungszweck von § 241a BGB wurde zutreffend im BGB verankert. Hinsichtlich der Rechtsfolgen von § 241a BGB wird festgestellt, dass sich der Anspruchsausschluss auf sämtliche gesetzlichen Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher mit Ausnahme der aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag erstreckt. § 241a BGB hat keine Auswirkungen auf die dingliche Rechtslage, so dass der Eigentümer seine Rechtsstellung nicht verliert. § 241a Abs.1 BGB gibt dem Verbraucher ein Recht zum Besitz an der erbrachten Leistung. § 241a BGB stellt weiterhin einen Rechtfertigungsgrund dar, der eine Strafbarkeit des Verbrauchers aus Eigentumsdelikten ausschließt.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Sanktionen im Schuldrecht und ihre Rechtsfolgen: Begriffsbestimmung - Definition des Strafcharakters durch die Rechtsprechung des BGH - Folgen aus der Qualifizierung als Norm mit Strafcharakter - 2. Kapitel: Gesetzesanwendung ohne Berücksichtigung eines Sanktions- oder Strafcharakters: Grundsätzliche Verteilung der Interessen im Zivilrecht - Zulässigkeit der Verankerung von Allgemeininteressen im Zivilrecht - Konsequenzen der verstärkten Berücksichtigung von Allgemeininteressen im Schuldrecht - Beschreibung von Allgemein- und Individualinteressen - Auswirkungen der Verfolgung von Allgemeininteressen auf die Anwendung der Norm - Zusammenfassung - 3. Kapitel: Die Anwendung des § 241a BGB: Empirischer Bedarf einer Regelung der Zusendung unbestellter Waren - Umsetzungsbedarf der Richtlinie 97/7/EG vom 20.5.1997 - Standort für eine Umsetzung der Richtlinie - Regelungstechnik des § 241a BGB - Tatbestand des § 241a Abs. 1 BGB - Rechtsfolgen des § 241a Abs. 1 BGB - Tatbestand des § 241a Abs. 2 BGB - Tatbestand des § 241a Abs. 3 BGB - § 241a und der strafrechtliche Schutz des Eigentums - 4. Kapitel: Zusammenfassung - Anhang - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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