Restitutionsbegehren bei NS-Raubkunst

Praxisleitfaden zur »Handreichung zur Umsetzung der ›Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz‹«

Dealing with Claims for Return of Nazi-Confiscated Art, especially Jewish Property. Annotations to the Guidelines for Implementing the Statement by the Federal Government, the Länder and the National Associations of Local Authorities
2017. 248 S.
Available as
49,90 €
ISBN 978-3-428-15027-4
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49,90 €
ISBN 978-3-428-55027-2
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Price for libraries: 76,00 € [?]
44,99 €
ISBN 978-3-428-38051-0
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Price for libraries: 57,99 € [?]
61,90 €
ISBN 978-3-428-85027-3
available
Price for libraries: 92,00 € [?]

Description

»Dealing with Claims for Return of Nazi-Confiscated Art, especially Jewish Property«

This publication is meant to give provenance researchers a better understanding of the legal background of the »Guidelines«, thus enabling them to focus their research on specific aspects, if need be. Legal principles and terms in connection with restitution claims are explained. The abstract items of the »Guidelines« orientation guide are illustrated by using case examples. Different possibilities of a »fair and just solution« are demonstrated.

Overview

Einleitung

Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der »Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz«

Was ist die Handreichung? – Rückblick: Woraus ist die Handreichung entstanden? – Gibt es neben der Gemeinsamen Erklärung/Handreichung bindende gesetzliche Grundlagen für Restitutionsansprüche, die noch heute die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bieten?

Teil II. Juristische Grundsätze und –begriffe im Zusammenhang mit Restitutionsbegehren

Erbrechtliche Grundsätze – Der Grundsatz der Beweislastverteilung: Wer muss was vortragen? Wer muss was beweisen? Wie kann es bewiesen werden? – Der Grundsatz des Beweiswerts von Urkunden: Was beweisen sie wirklich? – Einschlägige juristische Grundbegriffe bei Restitutionsbegehren

Teil III. Wie ist vorzugehen?

Ist der Antragssteller Berechtigter? – Wurde der Antragssteller oder sein Rechtsvorgänger zwischen 1933 und 1945 verfolgt? – Ist zwischen 1933 und 1945 ein Vermögensverlust erfolgt? – Wurde bei einem Verkauf ein angemessener Kaufpreis gezahlt? – Wurde der Verkaufspreis zur Verfügung gestellt bzw. konnte der Verkäufer über diesen frei verfügen? – Falls der Verkauf nach dem 15. September 1935 erfolgte, wäre er auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgt? – Wurden bei einem Verkauf nach dem 15. September 1935 die Interessen des Verfolgten erfolgreich gewahrt? – Kann eine Restitution aus anderen Gründen versagt werden? – Sind bereits Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen von Seiten des Bundes erfolgt?

Teil IV. Die gerechte und faire Lösung

Tausch gegen ein anderes Kunstwerk: Der Berechtigte ist an einem anderen Stück aus der Sammlung der Einrichtung interessiert – Tausch und Leihe auf Lebenszeit: Die Berechtigten möchten ein Erinnerungsstück für die Dauer ihres restlichen Lebens zurück haben – Einmalzahlung an eine gemeinnützige Organisation: Der Berechtigte möchte den ihm zugesprochenen Betrag einem guten Zweck zur Verfügung stellen – Vereinbarung von monatlichen Zahlungen: Der Berechtigte möchte eine lebenslange monatliche »Rente« ausgezahlt bekommen

Quellen- und Literaturverzeichnis

Rechtsgrundlagen – alphabetisch sortiert – Rechtsprechung – chronologisch sortiert – Artikel, Aufsätze, Mitteilungen – Sonstige Quellen

Index

Press Reviews

»Das Verdienst des Buches liegt in den Fragen, die es stellt. Es ist eine Fundgrube selten zitierter Spezialurteile aus der Nachkriegszeit und für verschiedene politische Dokumente zum Thema Kunstrestitution.« Dr. Henning Kahmann, Restitution und Prüfprogramm: Worauf es ankommt, in: Kunstchronik, Jg. 70, Heft 12/2017, S. 624-628.

»Insgesamt wird der (in erster Linie für nichtjuristische Fallbearbeiter in Museen und anderen Kultureinrichtungen gedachte) Band zu einer anschaulichen Einführung auch für den nicht gerade auf Restitutionsfragen spezialisierten Juristen.« Prof. Dr. Hermann Weber, in: Neue Juristische Wochenschrift-aktuell, Heft 11/2018

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